151.15
Regierungsratsbeschluss über die Änderung des Gemeindenamens Henau in Uzwil
vom 24.02.1964 (Stand 01.03.1964)
Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen
erlassen
gestützt auf den Beschluss der Bürgerschaft der politischen Gemeinde Henau vom 23. März 1962, in Übereinstimmung mit dem Beschluss des Schweizerischen Bundesrates vom 31. Januar 1964
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Name der politischen Gemeinde Henau wird in «Uzwil» geändert.
Ziff. 2
Der Name Uzwil ist auch bei der Ausstellung von Auszügen aus Registern zu verwenden.
Bestehende Registereinträge müssen nicht geändert werden.
Ziff. 3
Der Name der Ortsgemeinde Henau bleibt von der Änderung des Namens der politischen Gemeinde unberührt.
Ziff. 4
Dieser Beschluss gelangt ab 1. März 1964 zur Anwendung.
nGS 3, 50