151.201

Verordnung über die Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung während der Covid-19-Epidemie im ersten Halbjahr 2022

vom 14.12.2021 (Stand 01.01.2022)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 75 der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001

als Verordnung:

Art. 1 Beschlussfassung über Geschäfte der Bürgerversammlung

Der Rat einer Gemeinde mit Bürgerversammlung kann für die Beschlussfassung über Geschäfte, für die Gesetz oder Gemeindeordnung die Beschlussfassung an der Bürgerversammlung vorsieht, anstelle einer Bürgerversammlung eine Urnenabstimmung durchführen.

Das Verfahren für die Urnenabstimmung richtet sich nach dem Gesetz über Wahlen und Abstimmungen vom 5. Dezember 2018.

Art. 2 Frist für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss 2022 sowie über die Jahresrechnung 2021

Die Bürgerversammlung oder die Urnenabstimmung für die Beschlussfassung über Budget und Steuerfuss des Jahres 2022 und die Jahresrechnung des Jahres 2021 wird bis am 19. Juni 2022 durchgeführt.

nGS 2021-100