151.303
Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden
vom 28.06.2011 (Stand 28.06.2011)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 28. September 20101 Kenntnis genommen und
erlässt
gestützt auf Art. 17 ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April 20072
als Beschluss:3
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 7 840 200.–.
Ziff. 2
Zulasten der Verwaltungsrechnung 2011 wird folgender Nachtragskredit gewährt: 3150.360 Amt für Gemeinden / Staatsbeiträge Fr. 7 840 200.–.
Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr. 7 840 200.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).
Ziff. 3
Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt:
mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 1 167 800.– an die Gemeinde Ernetschwil);
mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung der vereinigten Gemeinde (Fr. 4 307 400.– an die vereinigte Gemeinde);
mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der jeweiligen Vorhaben für die Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 2 365 000.– an die vereinigte Gemeinde).
Ziff. 4
Dieser Erlass steht unter der Voraussetzung, dass die politischen Gemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden ihre Vereinigung und die Primarschulgemeinden Gommiswald, Ernetschwil und Rieden sowie die Oberstufenschulgemeinde Gommiswald-Ernetschwil-Rieden die Inkorporation in die vereinigte Gemeinde beschliessen.
Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.4
nGS 46–86