151.306

Kantonsratsbeschluss über die Förderbeiträge an die Vereinigung der Gemeinden Wattwil und Krinau

vom 24.04.2012 (Stand 24.04.2012)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 16. August 2011 Kenntnis genommen und

erlässt

gestützt auf Art. 17 ff. des Gemeindevereinigungsgesetzes vom 17. April 2007

als Beschluss:

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen leistet an die Vereinigung der Gemeinden Wattwil und Krinau Förderbeiträge im Gesamtbetrag von höchstens Fr. 7 500 000.–.

Ziff. 2

Zulasten der Verwaltungsrechnung 2012 wird folgender Nachtragskredit gewährt:

3150.360 Amt für Gemeinden / Staatsbeiträge Fr. 7 500 000.–.

Zur Deckung des Kredits erfolgt eine Entnahme von höchstens Fr. 7 500 000.– aus dem besonderen Eigenkapital (zugunsten Konto 5509.488 «Verschiedene Aufwendungen und Erträge / Entnahme aus Eigenkapital» im Finanzdepartement).

Ziff. 3

Die Auszahlung der Förderbeiträge erfolgt:

  1. mittels einmaliger Auszahlung des Entschuldungsbeitrags nach Annahme des vorliegenden Beschlusses (Fr. 5 600 000.– an die Gemeinde Wattwil und Fr. 985 000.– an die Gemeinde Krinau);

  2. mittels einmaliger Auszahlung des Startbeitrags zum Zeitpunkt der Gründung der vereinigten Gemeinde Wattwil-Krinau (Fr. 600 000.– an die vereinigte Gemeinde Wattwil-Krinau);

  3. mittels Auszahlung nach Massgabe der tatsächlichen Aufwendungen und nach Prüfung durch das Amt für Gemeinden mit der Schlussrechnung der jeweiligen Vorhaben für die Beiträge an vereinigungsbedingten Mehraufwand (höchstens Fr. 315 000.– an die vereinigte Gemeinde Wattwil-Krinau).

Ziff. 4

Dieser Erlass steht unter der Voraussetzung, dass die politischen Gemeinden Wattwil und Krinau ihre Vereinigung zur vereinigten Gemeinde Wattwil-Krinau beschliessen.

Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 47–66