215.395.3

Kantonsratsbeschluss über Sanierung und Erweiterung der Kantonsschule in Heerbrugg

vom 27.09.2009 (Stand 28.09.2009)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 13. Januar 2009 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 65 034 000.– für Sanierung und Erweiterung der Kantonsschule in Heerbrugg werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 65 034 000.–, davon Fr. 52 714 000.– wertvermehrende Aufwendungen, gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2010 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.

Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt: Der Kantonsratsbeschluss über Sanierung und Erweiterung der Kantonsschule in Heerbrugg ist in der Volksabstimmung vom 27. September 2009 mit 85'400 Ja- gegen 32'755 Nein-Stimmen angenommen worden und demnach am 27. September 2009 rechtsgültig geworden. Der Erlass wird ab 28. September 2009 angewendet.

nGS 44–104