216.531

Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Erneuerung der Liegenschaft Stella Maris in Rorschach

vom 21.05.2000 (Stand 22.05.2000)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 10. August 1992 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 22 758 000.– für Erwerb, Umbau und Erneuerung der Liegenschaft Stella Maris in Rorschach werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 22 758 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2001 innert 10 Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum..

nGS 35–38

Grossratsbeschluss über Erwerb, Umbau und Erneuerung der Liegenschaft Stella Maris in Rorschach – St. Gallen, 216.531 | Lexipedia