217.27
Kantonsratsbeschluss über Sanierung und Erweiterung der Universität St.Gallen
vom 05.06.2005 (Stand 06.06.2005)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 11. Mai 2004 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Art. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 83 400 000.– für Sanierung und Erweiterung der Universität St.Gallen, davon Fr. 48 500 000.– für werterhaltende Aufwendungen, werden genehmigt.
Art. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zu erwartenden Bundesbeitrags von Fr. 19 000 000.– ein Kredit von Fr. 64 400 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2006 innert zehn Jahren abgeschrieben.
Art. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Art. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Art. 5
Dieser Erlass untersteht dem obligatorischen Finanzreferendum.
nGS 40–58