217.28

Kantonsratsbeschluss über die Erweiterung des Weiterbildungszentrums Holzweid der Universität St.Gallen

vom 29.06.2004 (Stand 29.06.2004)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 6. Januar 2004 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Art. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 23 950 000.– für die Erweiterung des Weiterbildungszentrums Holzweid der Universität St.Gallen werden genehmigt.

Art. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zu erwartenden Bundesbeitrags von Fr. 2 350 000.– und des Kostenanteils der Stiftung Alumni HSG von Fr. 12 200 000.– ein Kredit von Fr. 9 400 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2005 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Art. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Art. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Art. 5

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 39–75