217.9
Grossratsbeschluss über den Beitritt zum Interkantonalen Konkordat über universitäre Koordination
vom 27.09.2000 (Stand 09.11.2000)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 4. April 2000 Kenntnis genommen und
erlässt
gestützt auf Art. 10 und Art. 55 Ziff. 6 der Kantonsverfassung vom 16. November 1890
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen tritt dem Konkordat über die universitäre Koordination vom 9. Dezember 1999 bei.
Die Regierung wird ermächtigt, den Beitritt zu erklären.
Ziff. 2
Die Regierung wird ermächtigt, das Konkordat nach Art. 14 zu kündigen, wenn sich durch Beschlüsse der Konkordatskantone wesentliche Veränderungen zu Lasten des Kantons St.Gallen ergeben.
Ziff. 3
Dieser Beschluss wird mit dem II. Nachtragsgesetz zum Gesetz über die Universität St.Gallen rechtsgültig.
nGS 36–5