232.922

Kantonsratsbeschluss über den Bau einer Sporthalle des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums an der Demutstrasse in St.Gallen

vom 08.01.2004 (Stand 08.01.2004)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 11. März 2003 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 13 100 000.– für den Bau einer Sporthalle des Gewerblichen Berufs- und Weiterbildungszentrums St.Gallen einschliesslich der Sanierung der Heizzentrale des Berufsschulhauses an der Demutstrasse in St.Gallen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des zugesicherten Bundesbeitrags von Fr. 2 770 000.– ein Kredit von Fr. 10 330 000.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2004 innert zehn Jahren abgeschrieben.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 39–33