234.110.10
Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Trägern der Hochschule für Technik Buchs (NTB) über die Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen an der NTB
vom 08.03.2011 (Stand 16.07.2011)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung zwischen den Trägern der Hochschule für Technik Buchs (NTB) über die Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen an der NTB bei.
Ziff. 2
Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.
nGS 47–7