234.110.10

Regierungsbeschluss über den Beitritt zur Vereinbarung zwischen den Trägern der Hochschule für Technik Buchs (NTB) über die Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen an der NTB

vom 08.03.2011 (Stand 16.07.2011)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 2001

als Beschluss:

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Vereinbarung zwischen den Trägern der Hochschule für Technik Buchs (NTB) über die Finanzierung der Erneuerungsinvestitionen an der NTB bei.

Ziff. 2

Dieser Erlass untersteht der Genehmigung des Kantonsrates.

nGS 47–7