271.44
Kantonsratsbeschluss über Umnutzung und Restaurierung des Dorfbades Bad Ragaz
vom 22.11.2005 (Stand 22.11.2005)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 19. April 2005 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 6 500 000.– für Umnutzung und Restaurierung des Dorfbades Bad Ragaz werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug der über die Voranschläge 2003, 2004 und 2005 bewilligten Kredite von Fr. 1 950 000.–, der Auskaufssumme der Grand Hotels Bad Ragaz von Fr. 450 000.–, des Beitrags der politischen Gemeinde Bad Ragaz von Fr. 100 000.– und des Bundesbeitrags von Fr. 450 000.– ein Kredit von Fr. 3 550 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2006 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht vorhersehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Kantonsrat endgültig.
Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.
Ziff. 4
Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 41–4