273.04
Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag für das Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona
vom 31.07.2007 (Stand 31.07.2007)
Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 16. Januar 2007 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Der Kanton St.Gallen leistet der Stiftung Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona an den Erwerb der Liegenschaft Zeughaus 2 in Rapperswil-Jona und den Umbau zum Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona einen Beitrag von Fr. 4 200 000.–.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2008 innert fünf Jahren abgeschrieben.
Ziff. 2
Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt nach dem Baufortschritt.
Ziff. 3
Der Kantonsbeitrag steht unter der Voraussetzung, dass:
die Stadt Rapperswil-Jona einen Beitrag von Fr. 1 000 000.– leistet;
Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen nach der kantonalen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen vergeben werden.
Ziff. 4
Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 42–90