273.04

Kantonsratsbeschluss über den Kantonsbeitrag für das Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona

vom 31.07.2007 (Stand 31.07.2007)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 16. Januar 2007 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen leistet der Stiftung Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona an den Erwerb der Liegenschaft Zeughaus 2 in Rapperswil-Jona und den Umbau zum Kunst(Zeug)Haus Rapperswil-Jona einen Beitrag von Fr. 4 200 000.–.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2008 innert fünf Jahren abgeschrieben.

Ziff. 2

Die Auszahlung des Kantonsbeitrags erfolgt nach dem Baufortschritt.

Ziff. 3

Der Kantonsbeitrag steht unter der Voraussetzung, dass:

  1. die Stadt Rapperswil-Jona einen Beitrag von Fr. 1 000 000.– leistet;

  2. Bauaufträge, Lieferungen und Dienstleistungen nach der kantonalen Gesetzgebung über das öffentliche Beschaffungswesen vergeben werden.

Ziff. 4

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 42–90