315.111
Regierungsbeschluss über den Aufwandpunktwert nach der Verordnung über die Lebensmittelkontrolle
vom 10.12.2024 (Stand 01.01.2025)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
in Ausführung von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung über die Lebensmittelkontrolle vom 29. Mai 19961
als Beschluss:2
Art. 1 Aufwandpunktwert
Der Aufwandpunktwert beträgt Fr. 2.30.
nGS 2024-067