315.111

Regierungsbeschluss über den Aufwandpunktwert nach der Verordnung über die Lebensmittelkontrolle

vom 10.12.2024 (Stand 01.01.2025)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Ausführung von Art. 3 Abs. 1 der Verordnung über die Lebensmittelkontrolle vom 29. Mai 19961

als Beschluss:2

Art. 1 Aufwandpunktwert

Der Aufwandpunktwert beträgt Fr. 2.30.

nGS 2024-067