320.21

Kantonsratsbeschluss über die Überführung des Spitals Flawil in die Spitalregion St.Gallen Rorschach

vom 22.11.2005 (Stand 01.01.2006)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 19. April 2005 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

Art. 1 Überführung

Das Spital Flawil wird in die Spitalregion St.Gallen Rorschach überführt.

Art. 2 Vermögen und Schulden

Die im Zeitpunkt der Überführung dem Spital Flawil zuzuordnenden Aktiven und Passiven der Spitalregion Fürstenland-Toggenburg werden mit der Überführung des Spitals Flawil Aktiven und Passiven der Spitalregion St.Gallen Rorschach.

Art. 3 Personal

Das im Zeitpunkt der Überführung bei der Spitalregion Fürstenland-Toggenburg angestellte und im Spital Flawil tätige Personal wird mit den bestehenden Anstellungsverhältnissen Personal der Spitalregion St.Gallen Rorschach.

Einzelheiten regelt das zuständige Departement.

Art. 4 Vollzugsbeginn

Die Regierung bestimmt den Vollzugsbeginn dieses Erlasses.

Art. 5 Referendum

Dieser Erlass untersteht dem fakultativen Gesetzesreferendum.

nGS 41–8