321.915.3
Grossratsbeschluss über die Einführung der Kernspintomographie am Kantonsspital St.Gallen
vom 11.01.1990 (Stand 11.01.1990)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 29. März 1989 Kenntnis genommen und
beschliesst:
Ziff. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 5 266 000.– für die Einführung der Kernspintomographie am Institut für diagnostische Radiologie des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.
Ziff. 2
Zur Deckung des Investitionsaufwandes wird ein Kredit von Fr. 5 266 000.– gewährt.
Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften» mit einer zehnjährigen Tilgungsfrist von 1990 bis 1999 belastet.
Ziff. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Ziff. 4
Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Ziff. 5
Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.
nGS 25–12