321.915.9

Grossratsbeschluss über die Erneuerung des Hauses 03B des Kantonsspitals St.Gallen

vom 09.01.1997 (Stand 09.01.1997)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 26. März 1996 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 22 700 000.– für die Erneuerung des Hauses 03B des Kantonsspitals St.Gallen werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Baukosten wird ein Kredit von Fr. 22 700 000.– gewährt.

Der Kredit wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften Baubeträge» mit einer 25jährigen Tilgungsfrist von 1998 bis 2022 belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 32–9