322.911.1

Grossratsbeschluss über bauliche Massnahmen in der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil

vom 17.06.1993 (Stand 17.06.1993)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 2. März 1993 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 17 889 000.– für bauliche Massnahmen am Mehrzweckgebäude B 01 mit Erneuerung des Verpflegungssystems in der kantonalen Psychiatrischen Klinik Wil werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten wird nach Abzug des Beitrags der Gebäudeversicherungsanstalt des Kantons St.Gallen ein Kredit von Fr. 17 863 000.– gewährt.

Der Teilkredit für die erste Etappe von Fr. 9 000 000.– wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften, 15jährige Tilgungsfrist 1994 bis 2008» belastet.

Der Teilkredit für die zweite Etappe von Fr. 8 863 000.– wird dem Vorschusskonto «Verwaltungsliegenschaften, 15jährige Tilgungsfrist 1996 bis 2010» belastet.

Ziff. 3

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht nach Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 28–62