326.310

Regierungsbeschluss über den Beitritt des Kantons St.Gallen zur Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin

vom 06.05.2008 (Stand 03.06.2008)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

erlässt

gestützt auf Art. 74 Abs. 2 Bst. a der Kantonsverfassung vom 10. Juni 20011

als Beschluss:2

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen tritt der Interkantonalen Vereinbarung über die hochspezialisierte Medizin vom 14. März 20083 bei.

Ziff. 2

Dieser Erlass bedarf der Genehmigung des Kantonsrates.4

nGS 44–43