413.91
Grossratsbeschluss über Erwerb und Umbau des ehemaligen Zivilschutzausbildungszentrums Waldau in St.Gallen
vom 11.01.2001 (Stand 11.01.2001)
Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen
hat von der Botschaft der Regierung vom 21. März 2000 Kenntnis genommen
und
beschliesst:
Art. 1
Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 4 800 000.– für Erwerb und Umbau des ehemaligen Zivilschutzausbildungszentrums Waldau in St.Gallen werden genehmigt.
Art. 2
Zur Deckung der Kosten wird ein Kredit von Fr. 4 800 000.– gewährt.
Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2001 innert 5 Jahren abgeschrieben.
Art. 3
Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.
Art. 4
Die Regierung wird ermächtigt, Änderungen am Projekt zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.
Art. 5
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.
Die Regierung des Kantons St.Gallen erklärt: Der Grossratsbeschluss über Erwerb und Umbau des ehemaligen Zivilschutzausbildungszentrums Waldau in St.Gallen wurde am 11. Januar 2001 rechtsgültig, nachdem innerhalb der Referendumsfrist vom 12. Dezember 2000 bis 10. Januar 2001 kein Begehren um Anordnung einer Volksabstimmung gestellt worden ist. Der Grossratsbeschluss wird ab 11. Januar 2001 angewendet.
nGS 36–13