553.154
Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Schwyz über die Anerkennung von Fähigkeitsausweisen für Wirte
vom 20.09.1977 (Stand 20.09.1977)
Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen
erlassen
in Anwendung von Art. 11 des Wirtschaftsgesetzes vom 26. Februar 19451 und Art. 2 Ziff. 3 der Verordnung über die Wirtefachprüfung und den Fähigkeitsausweis vom 29. Dezember 19532, aufgrund einer Gegenrechtserklärung des Regierungsrates des Kantons Schwyz
als Gegenrechtserklärung:3
Art. 1
Die vom Kanton Schwyz ausgestellten Fähigkeitsausweise für Gastwirte werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Wirtschaftsgesetz4) unterzieht.
Art. 2
Diese Gegenrechtserklärung tritt mit ihrem Erlass in Vollzug.
nGS 12–60