553.156

Gegenrechtserklärung gegenüber dem Kanton Appenzell A.Rh. über die Anerkennung von gastgewerblichen Fähigkeitsausweisen

vom 20.10.1987 (Stand 01.01.1988)

Landammann und Regierungsrat des Kantons St.Gallen

erlassen

in Anwendung von Art. 73 Abs. 2 des Gastwirtschaftsgesetzes vom 1. Dezember 19831

als Gegenrechtserklärung:2

Art. 1

Die vom Kanton Appenzell A.Rh. ausgestellten gastwirtschaftlichen Fähigkeitsausweise Kat. A werden im Kanton St.Gallen anerkannt, sofern sie aufgrund einer Prüfung erteilt worden sind und der Bewerber sich einer Ergänzungsprüfung in Gesetzeskunde (Gastwirtschaftsgesetz3) unterzieht.

Art. 2

Der Regierungsrat behält sich vor, von dieser Gegenrechtserklärung unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von sechs Monaten zurückzutreten.

Art. 3

Diese Gegenrechtserklärung wird ab 1. Januar 1988 angewendet.

nGS 22–85