571.301.1
Regierungsbeschluss über die Festlegung des Zinssatzes für Kredite nach der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
vom 15.12.2020 (Stand 01.01.2021)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
in Ausführung von Art. 7 der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020
als Beschluss:
Ziff. 1
Der Zinssatz für Kredite, die durch Solidarbürgschaften nach der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020 besichert sind, beträgt 0 Prozent.
nGS 2020-123