571.301.2
Regierungsbeschluss über die Bestimmung der NOGA-Codes der unterstützten Branchen nach der Verordnung über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie
vom 15.12.2020 (Stand 21.01.2021)
Die Regierung des Kantons St.Gallen
erlässt
in Ausführung von Art. 4 der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020
als Beschluss:
Ziff. 1
Für eine Härtefallmassnahme nach der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020 kommen ausschliesslich Unternehmen in Frage, die über einen NOGA-Code nach dem Anhang dieses Erlasses verfügen.
nGS 2020-124