571.301.2

Regierungsbeschluss über die Bestimmung der NOGA-Codes der unterstützten Branchen nach der Verordnung über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

vom 15.12.2020 (Stand 21.01.2021)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Ausführung von Art. 4 der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020

als Beschluss:

Ziff. 1

Für eine Härtefallmassnahme nach der Verordnung des Kantons St.Gallen über Härtefallmassnahmen für Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 15. Dezember 2020 kommen ausschliesslich Unternehmen in Frage, die über einen NOGA-Code nach dem Anhang dieses Erlasses verfügen.

nGS 2020-124