571.32

Regierungsbeschluss über die Bestimmung der NOGA-Codes der unterstützten Branchen nach dem Gesetz über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie

vom 16.02.2021 (Stand 18.02.2021)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Ausführung von Art. 4 des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 17. Februar 2021

als Beschluss:

Ziff. 1

Für eine Härtefallmassnahme nach Art. 4 Abs. 1 Bst. b des Gesetzes über die wirtschaftliche Unterstützung von Unternehmen in Zusammenhang mit der Covid-19-Epidemie vom 17. Februar 2021 kommen ausschliesslich Unternehmen in Frage, die über einen NOGA-Code nach dem Anhang dieses Erlasses verfügen.

nGS 2021-014