611.15

Kantonsratsbeschluss über die Unterstützung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen in Folge des Coronavirus

vom 17.11.2020 (Stand 09.12.2020)

Der Kantonsrat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 11. August 2020 Kenntnis genommen und

erlässt

als Beschluss:

Ziff. 1

Der Kanton St.Gallen gewährt der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen ein rückzahlbares Darlehen von höchstens Fr. 8'400'000.–.

Der Kanton St.Gallen beteiligt sich an der Kapitalisierung der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen mit zusätzlichen Mitteln von höchstens Fr. 430'000.–.

Ziff. 2

Für die Ausrichtung des Darlehens an die Genossenschaft Olma Messen St.Gallen wird ein Kredit von Fr. 8'400'000.– gewährt.

Für die Erhöhung des Eigenkapitals der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen wird ein Kredit von Fr. 430'000.– gewährt.

Die Kredite werden der Investitionsrechnung belastet.

Ziff. 3

Das Darlehen wird in den ersten zehn Jahren zinslos ausgerichtet.

Die Laufzeit des Darlehens beträgt höchstens zwanzig Jahre, wobei auf eine Rückzahlung des Darlehens während den ersten zehn Jahren verzichtet wird.

Ab dem elften Jahr der Laufzeit amortisiert die Genossenschaft Olma Messen St.Gallen das Darlehen mit einer jährlichen Rate von wenigstens Fr. 840'000.–.

Die Regierung, in Abstimmung mit dem Stadtrat St.Gallen, legt die weiteren Konditionen in einer Vereinbarung mit der Genossenschaft Olma Messen St.Gallen fest.

Ziff. 4

Die Höhe des Darlehens wird mittels Grundpfandrecht (Register-Schuldbrief) im Nachgang zu den Grundpfandrechten des Bankenkonsortiums eingetragen.

Ziff. 5

Allfällige Verluste aus der Darlehensgewährung sowie Wertberichtigungen an der Beteiligung werden zum entsprechenden Zeitpunkt dem besonderen Eigenkapital belastet.

nGS 2020-093