711.93

Grossratsbeschluss über den Neubau einer Motorfahrzeugprüfhalle in Mels

vom 23.06.1970 (Stand 07.12.1978)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft des Regierungsrates vom 14. Oktober 1969 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Das Projekt über den Neubau einer Motorfahrzeugprüfhalle in Mels im Kostenvoranschlag von Fr. 1 782 500.– wird genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Baukosten wird ein Kredit von Fr. 1 782 500.– gewährt.

Für den Bau zweier zusätzlicher Arbeitsräume für Prüfungsexperten und für die Beschaffung hochwertiger Prüfgeräte wird ein ergänzender Kredit von Fr. 287 480.– gewährt.

Der Kredit wird dem Konto «Zu tilgende Aufwendungen, 20jährige Tilgungsfrist 1971 bis 1990» belastet.

Ziff. 3

Über die Bewilligung von Nachtragskrediten für Mehrkosten, die auf die Teuerung oder auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Ziff. 4

Der Regierungsrat wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlages bauliche Änderungen vorzunehmen, soweit sie aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Projekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 5

Dieser Beschluss untersteht gemäss Art. 7 Abs. 1 des Gesetzes über Referendum und Initiative vom 27. November 1967 dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 7, 123