711.97

Grossratsbeschluss über den Neubau des Werkhofs und der Polizeistation Buchs

vom 04.04.2002 (Stand 04.04.2002)

Der Grosse Rat des Kantons St.Gallen

hat von der Botschaft der Regierung vom 14. August 2001 Kenntnis genommen und

beschliesst:

Ziff. 1

Projekt und Kostenvoranschlag von Fr. 8 388 900.– für den Neubau des Werkhofs Buchs und von Fr. 4 258 600.– für die Polizeistation Buchs werden genehmigt.

Ziff. 2

Zur Deckung der Kosten des Werkhofs wird ein Kredit von Fr. 8 388 900.– gewährt.

Der Kredit wird dem Staatsstrassenbau belastet.

Ziff. 3

Zur Deckung der Kosten der Polizeistation wird ein Kredit von Fr. 4 258 600.– gewährt.

Der Kredit wird der Investitionsrechnung belastet und ab dem Jahr 2003 innert 5 Jahren abgeschrieben.

Ziff. 4

Über Nachtragskredite für Mehrkosten, die auf ausserordentliche, nicht voraussehbare Umstände zurückgehen, beschliesst der Grosse Rat endgültig.

Mehrkosten infolge ausgewiesener Teuerung sind nicht zustimmungsbedürftig.

Ziff. 5

Die Regierung wird ermächtigt, im Rahmen des Kostenvoranschlags bauliche Änderungen zu beschliessen, soweit diese aus betrieblichen oder architektonischen Gründen notwendig sind und das Gesamtprojekt dadurch nicht wesentlich umgestaltet wird.

Ziff. 6

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Finanzreferendum.

nGS 37-46