811.15

Regierungsbeschluss über Tarife der Quellensteuer für das Jahr 2026

vom 09.12.2025 (Stand 01.01.2026)

Die Regierung des Kantons St.Gallen

erlässt

in Anwendung von Art. 107, Art. 108 Abs. 1 und Abs. 2, Art. 109 und Art. 109bis des Steuergesetzes vom 9. April 19981 sowie von Art. 55 und Art. 56 der Steuerverordnung vom 20. Oktober 19982

als Beschluss:3

Ziff. 1

Die Quellensteuer auf Einkünften von natürlichen Personen wird erhoben:

  1. für ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Personen, die nicht mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben, nach dem Tarifcode A4 2026;

  2. für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, bei welchen nur ein Ehegatte erwerbstätig ist, nach dem Tarifcode B5 2026;

  3. für in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe lebende Ehegatten, bei welchen beide Ehegatten erwerbstätig sind, nach dem Tarifcode C6 2026;

  4. für Personen, die im vereinfachten Abrechnungsverfahren nach Art. 122bis bis 122quater des Steuergesetzes7 besteuert werden, nach dem Tarifcode E8 2026;

  5. für Ersatzeinkünfte, die nicht über die Arbeitgeber an die quellensteuerpflichtigen Personen ausbezahlt werden, nach dem Tarifcode G9 2026;

  6. für ledige, geschiedene, gerichtlich oder tatsächlich getrennt lebende und verwitwete Personen, die mit Kindern oder unterstützungsbedürftigen Personen im gleichen Haushalt zusammenleben und deren Unterhalt zur Hauptsache bestreiten, nach dem Tarifcode H10 2026;

  7. für Grenzgänger aus Deutschland11, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode A erfüllen, nach dem Tarifcode L12 2026;

  8. für Grenzgänger aus Deutschland13, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode B erfüllen, nach dem Tarifcode M14 2026;

  9. für Grenzgänger aus Deutschland15, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode C erfüllen, nach dem Tarifcode N16 2026;

  10. für Grenzgänger aus Deutschland17, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode H erfüllen, nach dem Tarifcode P18 2026;

  11. für Grenzgänger aus Deutschland19, welche die Voraussetzungen für den Tarifcode G erfüllen, nach dem Tarifcode Q20 2026.

nGS 2025-069