32 - Merkblatt direkte Bundessteuer 2020(81 kB, PDF)

Merkblatt 32

Merkblatt für die

Direkte Bundessteuer

2020

Kanton St. Gallen

Allgemeines Die für die Kantons- und Gemeindesteuern ausgefüllte Steuererklärung dient auch der

Veranlagung der direkten

Bundessteuer. Die Veranlagungsbehörde entnimmt daraus – trotz teils unterschiedlicher gesetzlicher Regelung – die

Angaben für die Veranlagung beider Steuern.

Berechnung des Das für die Steuerperiode massgebende Einkommen wird wie bei den Kantons- und Gemeindesteuern nach dem

Einkommens Ergebnis 2020 bemessen.

Steuerberechnung Die Berechnung des Steuerbetrages erfolgt nach dem Tarif für die direkte Bundessteuer (vgl. Tarifauszug Rückseite).

Unterschiedliche Zwischen den Kantons- und Gemeindesteuern und der direkten Bundessteuer bestehen bei den Abzügen folgende

Abzüge Unterschiede:

Ziffer Abzüge

gemäss st.gallischem

gemäss

Steuer-

Steuergesetz

Bundessteuerrecht

erklärung

10.1 / 10.2

Fahrkosten zwischen Wohn- und Arbeitsort

höchstens

Fr. 4‘460

höchstens

Fr. 3‘000

Form. 4

(Summe Ziffern 1.1 – 1.3)

1.1 – 1.3

10.1 / 10.2

Pauschalabzug für die übrigen für die Berufsausübung

Fr. 700

3% des

Form. 4

erforderlichen Kosten

zuzüglich 10% des

Nettolohnes,

3.1

Nettolohnes,

höchstens

Fr. 2'400

wenigstens

höchstens

Fr. 2'000

Fr. 4'000

14. Versicherungsprämien und Sparzinsen für

- Verheiratete

höchstens

Fr. 6'400

höchstens

Fr. 3'500

- Alleinstehende

höchstens

Fr. 3'200

höchstens

Fr. 1'700

  • Verheiratete ohne Beiträge an die berufliche Vorsorge oder gebundene Selbstvorsorge (Säule 3a), zusätzlich bis Fr. 1'000 bis Fr. 1'750

  • Alleinstehende ohne Beiträge an die berufliche Vorsorge oder gebundene Selbstvorsorge, zusätzlich bis Fr. 500 bis Fr. 850

  • Für jedes Kind (und bei der direkten Bundessteuer für jede un- terstützungsbedürftige Person), zusätzlich bis Fr. 1'000 bis Fr. 700

16.2 Kinderbetreuungsabzug pro Kind

höchstens Fr. 25'000

höchstens Fr. 10'100

16.3

Parteispenden

Alleinstehende, Verwitwete, getrennt Lebende

Ehepaare, eingetragene Partnerschaften

max.

max.

Fr. 10'000

Fr. 20'000

max.

Fr. 10'100

17.

Zweiverdienerabzug

Direkte Bundessteuer: 50% des niedrigeren Einkommens

Fr. 500

max.

Fr. 8'100

Fr. 13'400

21.1 Krankheits- und Unfallkosten

Selbstbehalt 2% der Nettoein-

künfte

Selbstbehalt 5% der Nettoein-

künfte

23.1 – 23.3 Kinderabzüge

- für Kinder im Vorschulalter

- für Kinder in Schule oder Ausbildung

Fr. 7'200

Fr. 10'200

pro Kind

einheitlich

Fr. 6'500

  • Ausbildungskosten für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung, maximal Fr. 13'000 -

23.4 Abzug für unterstützungsbedürftige Personen

-

pro Person Fr. 6'500

Ehepaare in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe

-

Fr. 2'600

Pro Kind im gleichen Haushalt, für das zur Hauptsache aufge-

-

pro Kind max. Fr. 251

kommen wird und für das ein Abzug gemäss Ziffer 23.1 oder

23.2 geltend gemacht werden kann, wird der Rechnungsbetrag

gekürzt. Gilt auch für unterstützte Personen im gleichen

Haushalt.