Liquidationsgewinn Erläuterungen(60 kB, PDF)

Kanton St.Gallen

Finanzdepartement

Steueramt

Natürliche Personen

Deklaration Liquidationsgewinn

bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit

(gemäss Art. 52bis StG bzw. Art. 37b DBG)

Hinweis: Es können nur Einträge in Felder erfolgen, welche grau hinterlegt sind.

Name Vorname

Gemeinde

Register-Nummer Geburtsdatum

Geschlecht

Abschluss (Zeitpunkt) der Liquidation: Tag

Monat

Jahr

"M" oder "W"

Als Liquidationsjahr wird das Geschäftsjahr bezeichnet, in dem die letzte Liquidationshandlung

Liquidationshandlung vorgenommen

vorgenommen wurde.

wurde. In

In der

der

Regel ist eine Liquidation abgeschlossen, wenn die

letzte Inkassohandlung eingeleitet

eingeleitet worden

worden ist.

ist. Tag,

Tag, Monat

Monat und

und Jahr

Jahr

eintragen. Datum

Abschluss der Liquidation:

Tag

Monat

Jahr

Fiktiver Einkauf?

Wollen Sie einen fiktiven Einkauf geltend machen?

Fiktiver Einkauf:

"Ja" oder "Nein"

Die Geltendmachung eines fiktiven Einkaufs ist möglich bis zum vollendeten 70. (M)

bzw. 69. Altersjahr (W), wobei die

Berechnung nur bis zum Alter 65 (M) bzw. 64 (W) erfolgt.

Begründung für den Antrag auf separate Besteuerung der in

den zwei letzten Geschäftsjahren

realisierten stillen Reserven (Liquidationsgewinne) - zutreffendes ankreuzen:

Definitive Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr

Definitive Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit infolge Invalidität

Der überlebende Ehegatte, die anderen Erben oder die Vermächtnisnehmer führen

das

Unternehmen nicht fort.

  • Name, Vorname überlebender Ehegatte / Erbe / Vermächtnisnehmer:

  • Angaben zur verstorbenen ehemals selbständig erwerbenden Person, von welcher der Unternehmensteil geerbt worden ist.

Name, Vorname:

Letzter Wohnort:

Geburtsdatum:

verstorben am:

01

05.08.2015

A. Berechnung Liquidationsgewinn

Vorjahr

Liquidationsjahr

1. Realisierte stille Reserven

in CHF

in CHF

1.1

1.2

1.3

1.4

1.5

1.6

Nur für landwirtschaftliche

Berechnung Betriebe: Abschreibungen/Subventionen:

wiedereingebrachte

siehe Hilfstabelle Abschreibungen

1.7 Wiedereingebrachte am Ende des Formulars, vor dem Feld für Bemerkungen

Liegenschaft

1.8 Wiedereingebrachte Subventionen

Berechnung wiedereingebrachte Abschreibungen/Subventionen:

weitere Positionen:

siehe gemäss

Hilfstabelle am separater

Ende des Aufstellung

Formulars, vor dem Feld für Bemerkungen

2. Total AHV-Beiträge auf Liquidationsgewinn:

Liquidationsgewinn brutto

0

0

Die auf den Liquidationsgewinn anfallenden AHV-Beiträge können annäherungsweise mit pauschal 10% vom Nettobetrag

3. berücksichtigt werden.

Anzurechnende Alternativund

Aufwendungen kann der Betrag direkt bei der Ausgleichskasse angefragt werden.

Verluste

3.1 Direkte Kosten der Liquidation

-

-

Überschuss Einkauf in die 2. Säule: Einkaufsbeiträge, welche mit dem steuerbaren Einkommen nicht mehr

3.2 Auf den Liquidationsgewinn entfallende AHV-Beiträge

verrechnet werden können.

-

3.3 Überschuss Einkauf in

Überschuss die 2.

Beiträge Säule /

an die Beiträge

Säule 3a: an die Säule

Beiträge, welche 3a

mit dem Einkommen aus -

- nicht mehr

selbständiger Tätigkeit

3.4 Verlustüberschuss aus dem

verrechnet werden ordentlichen Geschäftsergebnis

können.

-

-

3.5 Verrechenbare Verluste aus früheren Steuerperioden

Verluste aus früheren Steuerperioden:

-

Noch nicht verrechnete Verluste der 7 der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahre

sind zuerst mit

dem

4. Steuerbarer Liquidationsgewinn

ordentlichen

0

Geschäftsergebnis zu verrechnen. Erst ein verbleibender Verlustüberhang wird mit dem Liquidationsgewinn

0

verrechnet. Ein danach verbleibender Verlust wird mit dem übrigen Einkommen der Steuerperiode verrechnet, in dem

die

5. Übertrag Liquidationsgewinn aus Spalte Vorjahr

0

Liquidation stattgefunden hat.

6. Total steuerbarer Liquidationsgewinn

0

Zulässigkeit fiktiver Einkauf:

Überlebende Ehegatten, Erben und Vermächtnisnehmer können keinen fiktiven Einkauf in die 2. Säule geltend machen.

Für diese Berechnung müssen

Sie im Feld

B. Berechnung zulässiger fiktiver Einkauf 2. Säule

"fiktiver Einkauf"

auf Seite

1 "Ja" eintragen.

AHV-pflichtiges selbständiges Erwerbseinkommen:

1. Berechnung

entsprichtmassgebendes

dem Reingewinn Einkommen

gemäss Buchhaltung

Geschäftsjahr Betrag in CHF

1.1 AHV-pflichtiges selbständiges Erwerbseinkommen im Jahr

-1

Realisierte stille Reserven im Jahr vor der Liquidation netto:

1.2 AHV-pflichtiges selbständiges Erwerbseinkommen im Jahr

-2

realisierte stille Reserven im Jahr vor der Liquidation gemäss A Ziff. 2 abzüglich direkte Kosten, welche im Jahr

vor der

1.3 AHV-pflichtiges selbständiges

Liquidation angefallen Erwerbseinkommen

sind gemäss A Ziff. 3.1 im Jahr

-3

1.4 AHV-pflichtiges selbständiges Erwerbseinkommen im Jahr

-4

Anzahl massgebende

1.5 AHV-pflichtiges selbständiges Geschäftsjahre:

Erwerbseinkommen im Jahr

-5

Es werden nur die Ergebnisse der letzten 5 Jahre herangezogen (inkl. Jahre mit

allfällig negativen

1.6 Abzüglich realisierte stille Reserven im Vorjahr (gem. A Ziff. 2 ./. A Ziff. 3.1)

-1

-

Geschäftsergebnissen). Umfasst die selbständige Tätigkeit weniger als 5 Jahre,

werden lediglich die Anzahl Jahre der

1.7 Summe der Geschäftsergebnisse

effektiven selbständigen Tätigkeit berücksichtigt. Jahre ohne selbständiges Erwerbseinkommen werden nicht

1.8 Anzahl Jahre mit AHV-pflichtigem Einkommen vor der Liquidation (es zählen max. 5 Jahre)

angerechnet.

2. Liquidationsjahr/Jahr

Massgebendes EinkommenAHV-Rentenalter:

(Summe Geschäftsergebnisse / Anzahl Jahre gem. B Ziff. 1.8)

Die Beitragsjahre werden bis zum Liquidationsjahr angerechnet bzw. maximal bis zum Jahr, in dem das ordentliche

AHV-

Rentenalter

3. Berechnung erreicht worden

anrechenbare ist.

Beitragsjahre

Kalenderjahr

3.1 Liquidationsjahr oder Jahr,

Angefangenes in dem das ordentliche AHV-Alter erreicht worden ist

Altersjahr:

3.2 Kalenderjahr,

Bei in dem das

Geburtsdatum vor25. Altersjahr

dem Datum vollendet

der worden

Liquidation ist angefangene Altersjahr dazugezählt.

wird das

-

3.3 Rundungsdifferenz (angefangenes Altersjahr wird dazugezählt)

Maximale Anzahl Jahre

4. Massgebend ist die

Anrechenbare Anzahl Jahre

Beitragsjahre vomJahre

(max. 40 vollendeten

für 25. Altersjahr

Männer bzw. bis

39 zum Alter

Jahre

Liquidationsjahr, höchstens jedoch

bis

fürimFrauen)

zum ordentlichen AHV-Rentenalter.

5. Berechnung zulässiger

Berechnung fiktiver

Maximaler Einkauf 2. Säule

Einkauf:

Betrag

in CHF

5.1 Maximaler

Das Einkauf: Einkommen

massgebende Einkommen (Bwird

Ziff. mit

  1. 2) *den anrechenbare anrechenbarenBeitragsjahre (B Ziff. Beitragsjahren 4) * 15% multipliziert. Das Ergebnis wird

anschliessend

5.2 Abzüglich mit dem2.vorgegebenen

Altersguthaben Altersgutschriftensatz von 15 % multipliziert. Es

ist eine maximale -Obergrenze zu

Säule (inkl. Freizügigkeitskonti)

beachten gemäss Art. 6 Abs. 5 der Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe

5.3 Abzüglich Vorbezüge aus der 2. Säule und aus der Säule 3a

-

der selbstständigen Erwerbstätigkeit (LGBV).

5.4 Abzüglich Differenz "grosse" Säule 3a zu "kleiner" Säule 3a

-

Vorbezüge 2. Säule und Säule 3a:

5.5 Abzüglich bereits bezogene Rentenleistungen

-

Deklaration der früher getätigten Vorbezüge. Sofern seither Rückzahlungen von Vorbezügen erfolgt sind, muss nur

der

6. Nettobetrag

Zulässiger (Vorbezüge

fiktiver Einkauf 2../. Säule

Rückzahlungen) deklariert werden.

0

Kleine und grosse Säule 3a:

Sind die vorhandenen Guthaben Säule 3a höher als das grösstmögliche Guthaben

aus der "kleinen" Säule 3a (= Säule

3a für unselbständig erwerbende Personen), wird die Differenz beim möglichen

fiktiven

Einkauf in Abzug gebracht.

02

05.08.2015

Kleine und grosse Säule 3a:

Sind die vorhandenen

C. Aufteilung Guthaben Säule

Liquidationsgewinn / 3a höher als das

fiktiver Einkauf grösstmögliche Guthaben aus der "kleinen" Säule 3a (= Säule

3a für unselbständig erwerbende Personen), wird die Differenz beim möglichen fiktiven Einkauf in Abzug gebracht.

Berechnung Kantons- und Gemeindesteuer (KGSt)

Betrag in

CHF

1.

Total des separat zu besteuernden Liquidationsgewinns KGSt (gemäss A Ziff. 6)

0

2.

Abzüglich Subventionen, gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe (Total A Ziff 1.9)

-

0

3.

Maximalbetrag

Zwischentotal fiktiver Einkauf:

zu besteuernder Liquidationsgewinn KGSt (Differenz zwischen C Ziff. 1 und 2)

0

Als fiktiver Einkauf kann maximal ein Betrag in der Höhe des zu besteuernden Liquidationsgewinnes gemäss C Ziff. 3

4.

Davon als fiktiver Einkauf zu besteuernder Liquidationsgewinn KGSt (gemäss B Ziff. 6)

geltend gemacht werden.

-

0

5.

Übriger zu besteuernder Liquidationsgewinn KGSt (Differenz zwischen C Ziff. 3 und 4)

Maximalbetrag Liquidationsgewinn:

0

Liquidationsgewinn gemäss C Ziff. 3 abzüglich fiktiver Einkauf gemäss C Ziff. 4. Ein negativer Betrag ist nicht möglich.

Berechnung Direkte Bundessteuer (DBSt)

Betrag in

CHF

6.

Total des separat zu besteuernden Liquidationsgewinns DBSt (gemäss A Ziff. 6)

Maximalbetrag fiktiver Einkauf:

0

7.

Davon als fiktiver Einkauf zu besteuernder Liquidationsgewinn DBSt (gemäss B Ziff. 6)

-

0

Als fiktiver Einkauf kann maximal ein Betrag in der Höhe des zu besteuernden Liquidationsgewinnes gemäss

C Ziff. 6

8.

Übrigergeltend

zu besteuernder Liquidationsgewinn

gemacht werden. DBSt (Differenz zwischen C Ziff. 6 und 7)

0

Maximalbetrag Liquidationsgewinn:

Liquidationsgewinn gemäss C Ziff. 6 abzüglich fiktiver Einkauf gemäss C Ziff. 7. Ein negativer Betrag ist nicht möglich.

Wir bestätigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zur Ermittlung des Liquidationsgewinnes.

Ort,

Datum Unterschrift

03

05.08.2015