Liquidationsgewinn Erläuterungen(60 kB, PDF)
Kanton St.Gallen | |||
Finanzdepartement | |||
Steueramt | |||
Natürliche Personen | |||
Deklaration Liquidationsgewinn | |||
bei definitiver Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit | |||
(gemäss Art. 52bis StG bzw. Art. 37b DBG) | |||
Hinweis: Es können nur Einträge in Felder erfolgen, welche grau hinterlegt sind.
Name Vorname | Gemeinde | ||
Register-Nummer Geburtsdatum | Geschlecht | ||
Abschluss (Zeitpunkt) der Liquidation: Tag | Monat | Jahr | "M" oder "W" |
Als Liquidationsjahr wird das Geschäftsjahr bezeichnet, in dem die letzte Liquidationshandlung
Liquidationshandlung vorgenommen | |||
vorgenommen wurde. wurde. In In der der | |||
Regel ist eine Liquidation abgeschlossen, wenn die | letzte Inkassohandlung eingeleitet | ||
eingeleitet worden | |||
worden ist. ist. Tag, Tag, Monat Monat und und Jahr Jahr | |||
eintragen. Datum | |||
Abschluss der Liquidation: | |||
Tag | Monat | Jahr | |
Fiktiver Einkauf? | |||
Wollen Sie einen fiktiven Einkauf geltend machen? | |||
Fiktiver Einkauf: | "Ja" oder "Nein" | ||
Die Geltendmachung eines fiktiven Einkaufs ist möglich bis zum vollendeten 70. (M) | bzw. 69. Altersjahr (W), wobei die | ||
Berechnung nur bis zum Alter 65 (M) bzw. 64 (W) erfolgt. | |||
Begründung für den Antrag auf separate Besteuerung der in | den zwei letzten Geschäftsjahren | ||
realisierten stillen Reserven (Liquidationsgewinne) - zutreffendes ankreuzen: | |||
Definitive Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit nach dem vollendeten 55. Altersjahr
Definitive Aufgabe der selbständigen Erwerbstätigkeit infolge Invalidität
Der überlebende Ehegatte, die anderen Erben oder die Vermächtnisnehmer führen | das | ||
Unternehmen nicht fort. | |||
Name, Vorname überlebender Ehegatte / Erbe / Vermächtnisnehmer:
Angaben zur verstorbenen ehemals selbständig erwerbenden Person, von welcher der Unternehmensteil geerbt worden ist.
Name, Vorname: | |||
Letzter Wohnort: | |||
Geburtsdatum: | |||
verstorben am: | |||
01 | 05.08.2015 | ||
A. Berechnung Liquidationsgewinn | |||||
Vorjahr | Liquidationsjahr | ||||
1. Realisierte stille Reserven | in CHF | in CHF | |||
1.1 | |||||
1.2 | |||||
1.3 | |||||
1.4 | |||||
1.5 | |||||
1.6 | |||||
Nur für landwirtschaftliche | |||||
Berechnung Betriebe: Abschreibungen/Subventionen: | |||||
wiedereingebrachte | |||||
siehe Hilfstabelle Abschreibungen | |||||
1.7 Wiedereingebrachte am Ende des Formulars, vor dem Feld für Bemerkungen | |||||
Liegenschaft | |||||
1.8 Wiedereingebrachte Subventionen | |||||
Berechnung wiedereingebrachte Abschreibungen/Subventionen: | |||||
weitere Positionen: | |||||
siehe gemäss | |||||
Hilfstabelle am separater | |||||
Ende des Aufstellung | |||||
Formulars, vor dem Feld für Bemerkungen | |||||
2. Total AHV-Beiträge auf Liquidationsgewinn: | |||||
Liquidationsgewinn brutto | 0 | 0 | |||
Die auf den Liquidationsgewinn anfallenden AHV-Beiträge können annäherungsweise mit pauschal 10% vom Nettobetrag | |||||
3. berücksichtigt werden. | |||||
Anzurechnende Alternativund | |||||
Aufwendungen kann der Betrag direkt bei der Ausgleichskasse angefragt werden. | |||||
Verluste | |||||
3.1 Direkte Kosten der Liquidation | - | - | |||
Überschuss Einkauf in die 2. Säule: Einkaufsbeiträge, welche mit dem steuerbaren Einkommen nicht mehr | |||||
3.2 Auf den Liquidationsgewinn entfallende AHV-Beiträge | |||||
verrechnet werden können. | - | ||||
3.3 Überschuss Einkauf in | |||||
Überschuss die 2. | |||||
Beiträge Säule / | |||||
an die Beiträge | |||||
Säule 3a: an die Säule | |||||
Beiträge, welche 3a | |||||
mit dem Einkommen aus - | - nicht mehr | ||||
selbständiger Tätigkeit | |||||
3.4 Verlustüberschuss aus dem | |||||
verrechnet werden ordentlichen Geschäftsergebnis | |||||
können. | - | - | |||
3.5 Verrechenbare Verluste aus früheren Steuerperioden | |||||
Verluste aus früheren Steuerperioden: | - | ||||
Noch nicht verrechnete Verluste der 7 der Steuerperiode vorangegangenen Geschäftsjahre | sind zuerst mit | dem | |||
4. Steuerbarer Liquidationsgewinn | |||||
ordentlichen | 0 | ||||
Geschäftsergebnis zu verrechnen. Erst ein verbleibender Verlustüberhang wird mit dem Liquidationsgewinn | |||||
0 | |||||
verrechnet. Ein danach verbleibender Verlust wird mit dem übrigen Einkommen der Steuerperiode verrechnet, in dem | die | ||||
5. Übertrag Liquidationsgewinn aus Spalte Vorjahr | 0 | ||||
Liquidation stattgefunden hat. | |||||
6. Total steuerbarer Liquidationsgewinn | 0 | ||||
Zulässigkeit fiktiver Einkauf: | |||||
Überlebende Ehegatten, Erben und Vermächtnisnehmer können keinen fiktiven Einkauf in die 2. Säule geltend machen. | |||||
Für diese Berechnung müssen | Sie im Feld | ||||
B. Berechnung zulässiger fiktiver Einkauf 2. Säule | "fiktiver Einkauf" | auf Seite | 1 "Ja" eintragen. | ||
AHV-pflichtiges selbständiges Erwerbseinkommen: | |||||
1. Berechnung | |||||
entsprichtmassgebendes | |||||
dem Reingewinn Einkommen | |||||
gemäss Buchhaltung | Geschäftsjahr Betrag in CHF | ||||
1.1 AHV-pflichtiges selbständiges Erwerbseinkommen im Jahr | -1 | ||||
Realisierte stille Reserven im Jahr vor der Liquidation netto: | |||||
1.2 AHV-pflichtiges selbständiges Erwerbseinkommen im Jahr | -2 | ||||
realisierte stille Reserven im Jahr vor der Liquidation gemäss A Ziff. 2 abzüglich direkte Kosten, welche im Jahr | vor der | ||||
1.3 AHV-pflichtiges selbständiges | |||||
Liquidation angefallen Erwerbseinkommen | |||||
sind gemäss A Ziff. 3.1 im Jahr | -3 | ||||
1.4 AHV-pflichtiges selbständiges Erwerbseinkommen im Jahr | -4 | ||||
Anzahl massgebende | |||||
1.5 AHV-pflichtiges selbständiges Geschäftsjahre: | |||||
Erwerbseinkommen im Jahr | -5 | ||||
Es werden nur die Ergebnisse der letzten 5 Jahre herangezogen (inkl. Jahre mit | allfällig negativen | ||||
1.6 Abzüglich realisierte stille Reserven im Vorjahr (gem. A Ziff. 2 ./. A Ziff. 3.1) | -1 | - | |||
Geschäftsergebnissen). Umfasst die selbständige Tätigkeit weniger als 5 Jahre, | werden lediglich die Anzahl Jahre der | ||||
1.7 Summe der Geschäftsergebnisse | |||||
effektiven selbständigen Tätigkeit berücksichtigt. Jahre ohne selbständiges Erwerbseinkommen werden nicht | |||||
1.8 Anzahl Jahre mit AHV-pflichtigem Einkommen vor der Liquidation (es zählen max. 5 Jahre) | |||||
angerechnet. | |||||
2. Liquidationsjahr/Jahr | |||||
Massgebendes EinkommenAHV-Rentenalter: | |||||
(Summe Geschäftsergebnisse / Anzahl Jahre gem. B Ziff. 1.8) | |||||
Die Beitragsjahre werden bis zum Liquidationsjahr angerechnet bzw. maximal bis zum Jahr, in dem das ordentliche | AHV- | ||||
Rentenalter | |||||
3. Berechnung erreicht worden | |||||
anrechenbare ist. | |||||
Beitragsjahre | Kalenderjahr | ||||
3.1 Liquidationsjahr oder Jahr, | |||||
Angefangenes in dem das ordentliche AHV-Alter erreicht worden ist | |||||
Altersjahr: | |||||
3.2 Kalenderjahr, | |||||
Bei in dem das | |||||
Geburtsdatum vor25. Altersjahr | |||||
dem Datum vollendet | |||||
der worden | |||||
Liquidation ist angefangene Altersjahr dazugezählt. | |||||
wird das | - | ||||
3.3 Rundungsdifferenz (angefangenes Altersjahr wird dazugezählt) | |||||
Maximale Anzahl Jahre | |||||
4. Massgebend ist die | |||||
Anrechenbare Anzahl Jahre | |||||
Beitragsjahre vomJahre | |||||
(max. 40 vollendeten | |||||
für 25. Altersjahr | |||||
Männer bzw. bis | |||||
39 zum Alter | |||||
Jahre | Liquidationsjahr, höchstens jedoch | bis | |||
fürimFrauen) | |||||
zum ordentlichen AHV-Rentenalter. | |||||
5. Berechnung zulässiger | |||||
Berechnung fiktiver | |||||
Maximaler Einkauf 2. Säule | |||||
Einkauf: | Betrag | in CHF | |||
5.1 Maximaler | |||||
Das Einkauf: Einkommen | |||||
massgebende Einkommen (Bwird | |||||
Ziff. mit | |||||
2) *den anrechenbare anrechenbarenBeitragsjahre (B Ziff. Beitragsjahren 4) * 15% multipliziert. Das Ergebnis wird
anschliessend | |||||
5.2 Abzüglich mit dem2.vorgegebenen | |||||
Altersguthaben Altersgutschriftensatz von 15 % multipliziert. Es | ist eine maximale -Obergrenze zu | ||||
Säule (inkl. Freizügigkeitskonti) | |||||
beachten gemäss Art. 6 Abs. 5 der Verordnung über die Besteuerung der Liquidationsgewinne bei definitiver Aufgabe | |||||
5.3 Abzüglich Vorbezüge aus der 2. Säule und aus der Säule 3a | - | ||||
der selbstständigen Erwerbstätigkeit (LGBV). | |||||
5.4 Abzüglich Differenz "grosse" Säule 3a zu "kleiner" Säule 3a | - | ||||
Vorbezüge 2. Säule und Säule 3a: | |||||
5.5 Abzüglich bereits bezogene Rentenleistungen | - | ||||
Deklaration der früher getätigten Vorbezüge. Sofern seither Rückzahlungen von Vorbezügen erfolgt sind, muss nur | der | ||||
6. Nettobetrag | |||||
Zulässiger (Vorbezüge | |||||
fiktiver Einkauf 2../. Säule | |||||
Rückzahlungen) deklariert werden. | 0 | ||||
Kleine und grosse Säule 3a: | |||||
Sind die vorhandenen Guthaben Säule 3a höher als das grösstmögliche Guthaben | aus der "kleinen" Säule 3a (= Säule | ||||
3a für unselbständig erwerbende Personen), wird die Differenz beim möglichen | fiktiven | Einkauf in Abzug gebracht. | |||
02 | 05.08.2015 | ||||
Kleine und grosse Säule 3a: Sind die vorhandenen | ||||
C. Aufteilung Guthaben Säule | ||||
Liquidationsgewinn / 3a höher als das | ||||
fiktiver Einkauf grösstmögliche Guthaben aus der "kleinen" Säule 3a (= Säule 3a für unselbständig erwerbende Personen), wird die Differenz beim möglichen fiktiven Einkauf in Abzug gebracht. | ||||
Berechnung Kantons- und Gemeindesteuer (KGSt) | Betrag in | CHF | ||
1. | Total des separat zu besteuernden Liquidationsgewinns KGSt (gemäss A Ziff. 6) | 0 | ||
2. | Abzüglich Subventionen, gilt nur für landwirtschaftliche Betriebe (Total A Ziff 1.9) | - | 0 | |
3. | Maximalbetrag Zwischentotal fiktiver Einkauf: zu besteuernder Liquidationsgewinn KGSt (Differenz zwischen C Ziff. 1 und 2) | 0 | ||
Als fiktiver Einkauf kann maximal ein Betrag in der Höhe des zu besteuernden Liquidationsgewinnes gemäss C Ziff. 3 | ||||
4. | Davon als fiktiver Einkauf zu besteuernder Liquidationsgewinn KGSt (gemäss B Ziff. 6) geltend gemacht werden. | - | 0 | |
5. | Übriger zu besteuernder Liquidationsgewinn KGSt (Differenz zwischen C Ziff. 3 und 4) Maximalbetrag Liquidationsgewinn: | 0 | ||
Liquidationsgewinn gemäss C Ziff. 3 abzüglich fiktiver Einkauf gemäss C Ziff. 4. Ein negativer Betrag ist nicht möglich. | ||||
Berechnung Direkte Bundessteuer (DBSt) | Betrag in | CHF | ||
6. | Total des separat zu besteuernden Liquidationsgewinns DBSt (gemäss A Ziff. 6) Maximalbetrag fiktiver Einkauf: | 0 | ||
7. | Davon als fiktiver Einkauf zu besteuernder Liquidationsgewinn DBSt (gemäss B Ziff. 6) | - | 0 | |
Als fiktiver Einkauf kann maximal ein Betrag in der Höhe des zu besteuernden Liquidationsgewinnes gemäss | C Ziff. 6 | |||
8. | Übrigergeltend zu besteuernder Liquidationsgewinn gemacht werden. DBSt (Differenz zwischen C Ziff. 6 und 7) | 0 | ||
Maximalbetrag Liquidationsgewinn: | ||||
Liquidationsgewinn gemäss C Ziff. 6 abzüglich fiktiver Einkauf gemäss C Ziff. 7. Ein negativer Betrag ist nicht möglich. | ||||
Wir bestätigen die Vollständigkeit und Richtigkeit der Angaben zur Ermittlung des Liquidationsgewinnes.
Ort, | Datum Unterschrift | |||
03 | 05.08.2015 | |||