Kurzwegleitung 2019(212 kB, PDF)
Elektronische Steuererklärung | Formular 9 | ||
Rückseite: | |||
Kurzübersicht Wegleitung | 2019 | ||
eTaxes: www.steuern.sg.ch
Über die Webseite des Kantonalen Steueramts (www.steuern.sg.ch) können Sie das Steuererklärungsprogramm
kostenlos auf Ihren Computer herunterladen.
Startet die Installation nicht automatisch, kann diese mittels Doppelklick auf die heruntergeladene Datei
manuell gestartet werden.
Der Installationsort des Programms und das Verzeichnis für die Steuererklärungsdateien sowie das Icon
zum Start des Programms | werden automatisch angelegt. |
Warum online einreichen? – mit Ihrer Hilfe Kosten und Ressourcen einsparen
der manuelle Erfassungsaufwand durch das Steueramt entfällt
Umweltschutz durch Papiereinsparungen
Archivplatz wird eingespart
Bitte nur Belege einreichen, die gemäss Steuererklärungsformular oder Wegleitung ausdrücklich verlangt
werden (z.B. Lohnausweise, Bescheinigungen Säule 3a, etc.).
Der Steuererklärung unaufgefordert beigelegte Unterlagen dürfen nur in Kopie eingereicht werden, da
diese nicht zurückgesandt und nach erfolgter Veranlagung vernichtet werden.
Alle weiteren Belege sind lediglich bereitzuhalten und werden im Veranlagungsverfahren fallweise ein-
gefordert.
Kontakte, Support, Fristverlängerungen | |||
eTaxes – FAQ: | Antworten zu häufig gestellten Fragen finden Sie unter | www.steuern.sg.ch | |
eTaxes – Technische Fragen: | |||
Telefon: | 043 501 00 84 | ||
(z.B. Download-Probleme) | |||
E-Mail: | helpdesk.sg@information-factory.ch | ||
Öffnungszeiten | Montag | bis Freitag | |
Januar | bis Mai 8.30 –12.00 und 13.00 –17.00 Uhr | ||
Juni bis Dezember 9.00 –12.00 Uhr | |||
eTaxes – Inhaltliche Fragen: | Ihr Gemeindesteueramt: siehe auch Verzeichnis in | Kantonales Steueramt: der Telefon: 058 229 20 20 | |
elektronischen Wegleitung | E-Mail: ksta.etaxes@sg.ch | ||
Veranlagungsfragen: | Ihr Gemeindesteueramt: siehe auch Verzeichnis in | Kantonales Steueramt: der Telefon: 058 229 41 64 | |
elektronischen Wegleitung | E-Mail: ksta.steuerfragen@sg.ch | ||
Fristverlängerung zur Einreichung Gesuche können online unter www.steuern.sg.ch eingereicht werden.
der Steuererklärung:
Ihre Unterlagen werden elektronisch archiviert (eingescannt), deshalb:
Keine | Keine | Kein | Kein |
Büroklammer | Heftklammer | Klebeband | Gummiband |
HA (2019) 12.19 | 09.01 |
Kurzübersicht Wegleitung (Änderungen (keine gegenüber dem Vorjahr sind Änderungen fettdem gegenüber kursiv) undVorjahr)
2.
Einkünfte aus 2.1- Privatanteile an den Haushalt mit Zuschlag zus. Zuschlag 11 selbständiger 2.2 Unkosten (Ziffer c) 1 Erwachsenen Erwachsene à pro Kind Tätigkeit Im Jahr Fr. 3’540 Fr. 900 Fr. 600 Im Monat Fr. 295 Fr. 75 Fr. 50
5. Liegenschaften Der Eigenmietwert des am Wohnsitz dauernd selbst- 34
bewohnten Eigenheimes reduziert sich um 30%
10.
Berufskosten 1.2 Bei Benützung eines Fahrrades oder Kleinmotorrades bis Fr. 700 16 unselbständig Erwerbender 1.3 Bei Benützung eines Motorfahrzeuges in begründeten Fällen 17 Fahrleistung Km-Ansatz min. Fr. max. Fr. bis 7’500 km Fr. –.70 Fr. 5’250 bis 12’500 km Fr. –.62 Fr. 5’250 Fr. 7’750 bis 17’500 km Fr. –.56 Fr. 7’750 Fr. 9’800 bis 22’500 km Fr. –.50 Fr. 9’800 Fr. 11’250 bis 27’500 km Fr. –.45 Fr. 11’250 Fr. 12’375 bis 32’500 km Fr. –.41 Fr. 12’375 Fr. 13’325 über 32’500 km Fr. –.38 Fr. 13’325 Arbeitstage in der Regel max. 220 17 Fahrt zur Arbeit Gesamtkosten (öffentl. Verkehrsmittel, Fahrrad, Motorfahrzeug) max. Fr. 3’860 16
10.2 Mehrkosten 2.1 Abzug für Mehrkosten der Verpflegung Fr. 15 pro Tag max. Fr. 3’200 17
Verpflegung 2.2 Kantinen, Vergünstigung durch Arbeitgeber Fr. 7.50 pro Tag max. Fr. 1’600
2.3 Bei Schicht- oder Nachtarbeit Fr. 15 pro Tag max. Fr. 3’200
10.3 Pauschalabzug 3.1 Pauschalabzug Fr. 700 zuzüglich 10% des Nettolohnes, höchstens Fr. 2’400 17
10.4 Wochenauf- 4.1 Tatsächliche Kosten auswärtiges Zimmer je nach Arbeitsort max. Fr. 500 17
enthalt pro Monat bis Fr. 800
4.2 Für die auswärtige Verpflegung Fr. 30 im Tag max. Fr. 6’400
Bei Vergünstigung durch den Arbeitgeber Fr. 22.50 im Tag max. Fr. 4’800
10.5 Nebenerwerb 5.1 Pauschalabzug 20% des Nettolohnes min. Fr. 800 max. Fr. 2’400 18
13.1 Säule 3a Erwerbstätige mit 2. Säule max. Fr. 6’826 19
Erwerbstätige ohne 2. Säule: 20% des Erwerbseinkommens max. Fr. 34’128
14.
Versicherungs- gemeinsam Pflichtige Übrige 19 Prämien maximaler Abzug Fr. 4’800 Fr. 2’400 und Sparzinsen pro Kind zusätzlich bis Fr. 1’000 bis Fr. 1’000 ohne Beiträge an 2. oder 3. Säule, zusätzlich bis Fr. 1’000 bis Fr. 500
16.1 Verwaltung fremdverwaltete Wertschriften und Kapitalanlagen 2‰ max. Fr. 6’000 20
Geldspiele Einsatzkosten von den einzelnen steuerbaren Gewinnen: – von Geldspielen 5% max. Fr. 5’000 – von Online-Spielen, die abgebuchten Spieleinsätze max. Fr. 25’000
16.2 Kinderbetreuung für jedes Kind unter 14 Jahren max. Fr. 25’000 20
16.3 Parteispenden Alleinstehende max. Fr. 10’000 20
Gemeinsam Steuerpflichtige max. Fr. 20’000
16.4 Berufsorientierte Unselbständig Erwerbende ohne besonderen Nachweis pauschal Fr. 400 20
Aus-/Weiterbildung Zwingende Anschaffung Informatikmittel für Aus-/Weiterbildung max. 50%
17. Zweiverdienerabzug bei gemeinsamer Steuerpflicht, bei Erwerbstätigkeit beider Personen max. Fr. 500 21
21.
Zusätzliche 21.1 Krankheits- und Unfallkosten, Selbstbehalt vom Nettoeinkommen 2% 21 Abzüge Pauschalabzug lebensnotwendige Diät (z.B. Zöliakie, nicht aber Diabetes) Fr. 2’500
21.2 Behinderungsbedingte Kosten 21
Alters-, Pflegeheim (ab 21 BESA-Pt, RAI-Stufe 4) von den selbst getragenen Kosten gelten pro Monat als nicht abzugsfähig (private Lebenshaltung) Fr. 2’000 Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades Fr. 2’500 Bezüger einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades Fr. 5’000 Bezüger einer Hilflosenentschädigung schweren Grades Fr. 7’500
21.3 Freiwillige Zuwendungen von mindestens Fr. 100 22
der Abzug ist auf maximal 20% des Nettoeinkommens beschränkt
23.
Sozialabzüge 23.1 Für jedes Kind im Vorschulalter Fr. 7’200 22 Einkommen 23.2 Für jedes Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung Fr. 10’200 Stichtag: 23.3 Ausbildungskosten für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung
31. Dezember Abzug je Kind max. Fr. 13’000
Selbstbehalt Ausbildungskosten je Kind Fr. 3’000
23.4 Abzug für jede unterstützte Person (gilt nur für die direkte Bundessteuer) Fr. 6’500
36.
Sozialabzüge Für alleinstehende Steuerpflichtige Fr. 75’000 25 Vermögen Für gemeinsam Steuerpflichtige Fr.150’000 Zusätzlich für jedes minderjährige Kind Fr. 20’000 Ausführliche Informationen finden Sie in der integrierten Wegleitung zur elektronischen Steuererklärung.
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