Kurzübersicht Wegleitung 2024(31 kB, PDF)
Kurzübersicht Wegleitung Änderungen gegenüber dem Vorjahr sind fett und kursiv Kurzübersicht Wegleitung (Änderungen (keine gegenüber dem Vorjahr sind Änderungen fettdem gegenüber kursiv) undVorjahr) Seite
2. Einkünfte aus 2.1- Privatanteile an den Haushalt mit Zuschlag zus. Zuschlag 15
selbständiger 2.2 Unkosten (Ziffer c) 1 Erwachsenen Erwachsene à pro Kind Tätigkeit Im Jahr Fr. 3’540 Fr. 900 Fr. 600 Im Monat Fr. 295 Fr. 75 Fr. 50
5. Liegenschaften Der Eigenmietwert des am Wohnsitz dauernd selbst- 44
bewohnten Eigenheimes reduziert sich um 30%
10. Berufskosten 1.2 Bei Benützung eines Fahrrades oder Kleinmotorrades bis Fr. 700 23
unselbständig Erwerbender 1.3 Bei Benützung eines Motorfahrzeuges in begründeten Fällen 23 Fahrleistung Km-Ansatz mind. Fr. max. Fr. bis 7’500 km Fr. –.70 Fr. 5’250 bis 12’500 km Fr. –.62 Fr. 5’250 Fr. 7’750 bis 17’500 km Fr. –.56 Fr. 7’750 Fr. 9’800 bis 22’500 km Fr. –.50 Fr. 9’800 Fr. 11’250 bis 27’500 km Fr. –.45 Fr. 11’250 Fr. 12’375 bis 32’500 km Fr. –.41 Fr. 12’375 Fr. 13’325 über 32’500 km Fr. –.38 Fr. 13’325 Arbeitstage in der Regel max. 220 24 Fahrt zur Arbeit Gesamtkosten (öffentl. Verkehrsmittel, Fahrrad, Motorfahrzeug) max. Fr. 4’595 23
10.2 Mehrkosten 2.1 Abzug für Mehrkosten der Verpflegung Fr. 15 pro Tag max. Fr. 3’200 24
Verpflegung 2.2 Kantinen, Vergünstigung durch Arbeitgeber Fr. 7.50 pro Tag max. Fr. 1’600
2.3 Bei Schicht- oder Nachtarbeit Fr. 15 pro Tag max. Fr. 3’200
10.3 Pauschalabzug 3.1 Pauschalabzug Fr. 700 zuzüglich 10% des Nettolohnes, höchstens Fr. 2’400 24
10.4 Wochenauf- 4.1 Tatsächliche Kosten auswärtiges Zimmer je nach Arbeitsort max. Fr. 500 25
enthalt pro Monat bis Fr. 800
4.2 Für die auswärtige Verpflegung Fr. 30 im Tag max. Fr. 6’400
Bei Vergünstigung durch den Arbeitgeber Fr. 22.50 im Tag max. Fr. 4’800
10.5 Nebenerwerb 5. Pauschalabzug 20% des Nettolohnes mind. Fr. 800 max. Fr. 2’400 25
13.1 Säule 3a Erwerbstätige mit 2. Säule max. Fr. 7’056 26
Erwerbstätige ohne 2. Säule: 20% des Erwerbseinkommens max. Fr. 35’280
14. Versicherungs- gemeinsam Pflichtige Übrige 27
Prämien maximaler Abzug Fr. 6’700 Fr. 3’400 und Sparzinsen pro Kind zusätzlich bis Fr. 1’100 bis Fr. 1’100 ohne Beiträge an 2. oder 3. Säule, zusätzlich bis Fr. 1’000 bis Fr. 500
16.1 Verwaltung fremdverwaltete Wertschriften und Kapitalanlagen 2‰ max. Fr. 6’000 27
Geldspiele Einsatzkosten von den einzelnen steuerbaren Gewinnen: – von Geldspielen 5% max. Fr. 5’400 – von Online-Spielen, die abgebuchten Spieleinsätze max. Fr. 26’400
16.2 Kinderbetreuung für jedes Kind unter 14 Jahren max. Fr. 26’400 28
16.3 Parteispenden Alleinstehende max. Fr. 10’500 28
Gemeinsam Steuerpflichtige max. Fr. 21’100
16.4 Berufsorientierte Unselbständig Erwerbende ohne besonderen Nachweis pauschal Fr. 400 28
Aus-/Weiterbildung Zwingende Anschaffung Informatikmittel für Aus-/Weiterbildung max. 50%
17. Zweiverdienerabzug bei gemeinsamer Steuerpflicht, bei Erwerbstätigkeit beider Personen max. Fr. 500 29
21. Zusätzliche 21.1 Krankheits- und Unfallkosten, Selbstbehalt vom Nettoeinkommen 2% 29
Abzüge Pauschalabzug lebensnotwendige Diät (z.B. Zöliakie, nicht aber Diabetes) Fr. 2’500
21.2 Behinderungsbedingte Kosten 30
Alters-, Pflegeheim (ab Pflegestufe 4) von den selbst getragenen Kosten gelten pro Monat als nicht abzugsfähig (private Lebenshaltung) Fr. 2’000 Bezüger einer Hilflosenentschädigung leichten Grades Fr. 2’500 Bezüger einer Hilflosenentschädigung mittleren Grades Fr. 5’000 Bezüger einer Hilflosenentschädigung schweren Grades Fr. 7’500
21.3 Freiwillige Zuwendungen von mindestens Fr. 100 30
der Abzug ist auf maximal 20% des Nettoeinkommens beschränkt
23. Sozialabzüge 23.1 Für jedes Kind im Vorschulalter Fr. 7’500 31
Einkommen 23.2 Für jedes Kind in schulischer oder beruflicher Ausbildung Fr. 10’600 Stichtag: 23.3 Ausbildungskosten für Kinder in schulischer oder beruflicher Ausbildung
31. Dezember Abzug je Kind max. Fr. 13’600
Selbstbehalt Ausbildungskosten je Kind Fr. 3’100
23.4 Abzug für jede unterstützte Person (gilt nur für die direkte Bundessteuer) Fr. 6’700
36. Sozialabzüge Für alleinstehende Steuerpflichtige Fr. 75’000 34
Vermögen Für gemeinsam Steuerpflichtige Fr.150’000 Zusätzlich für jedes minderjährige Kind Fr. 20’000 Ausführliche Informationen finden Sie in der integrierten Wegleitung zur elektronischen Steuererklärung.
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