StB 013 Nr. 3
StB 13 Nr. 3
Beamte und Angestellte internationaler Organisationen
1. Grundsätze
Bei internationalen Verhältnissen gehen Staatsverträge den innerstaatlichen Steuergeset- zen vor. Die Doppelbesteuerungsabkommen nehmen zwar in der Regel internationale Or- ganisationen und deren Mitarbeiter / Beamte von den Abkommensvorteilen aus. Die vom Bundesrat mit verschiedenen internationalen Organisationen abgeschlossenen Sitzabkom- men und andere völkerrechtliche Vereinbarungen sehen aber in der Regel für die Funktio- näre dieser Organisationen weitreichende Sonderregelungen vor. Danach werden regel- mässig ausländische Funktionäre von jeder Steuer auf Gehältern und Vergütungen für ihre diesbezüglichen Diensttätigkeiten befreit. Gleiches gilt für die schweizerischen Funktionäre der UNO bzw. von UN-Spezialorganisationen.
Erzielt der Funktionär neben den steuerbefreiten Einkünften weiteres Einkommen (aus Wertschriften, Liegenschaften etc.), ist dieses steuerbar. Die Steuer wird grundsätzlich nach demjenigen Steuersatz entrichtet, der dem gesamten Einkommen (einschliesslich der befreiten Einkommensteile) entspricht (= Vollprogression).
Pensionen und Renten für geleistete Dienste sind in aller Regel steuerbar, während Kapi- talleistungen/-abfindungen grundsätzlich den gleichen Regeln wie die Saläre unterliegen. So sind etwa im Abkommen für die Mitarbeiter der UNO ausdrücklich Zahlungen von Pen- sionskassen oder anderer Fürsorgeeinrichtungen, ebenso Entschädigungen bei Krankheit oder Unfall im Augenblick der Auszahlung von allen Einkommenssteuern befreit.
2. EG/EU
Zwischen der Schweiz und der Kommission der EG besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von in der Schweiz ansässigen ehemaligen Beamten der Organe und Agenturen der EG vom 31. Mai 2005 (SR 0.672.926.81). Nach diesem Abkommen sind Pensionen (Renten und Kapitalleistungen), die von der Kommission der EG oder aus einem von ihr errichteten Sondervermögen an ehemalige, in der Schweiz wohnhafte EG-Beamte bezahlt werden, von den Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde befreit, so- fern diese Leistungen an der Quelle besteuert werden. Das Abkommen gilt auch für Leis- tungen der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Zentralbank und dem Euro- päischen Investitionsfonds. Es gilt für alle Leistungen, die nach dem 1. Januar 2006 ausbe- zahlt werden.
Im Übrigen bestehen aber mit der EG/EU keine Steuerabkommen. Deren Beamte mit Wohnsitz in der Schweiz sind deshalb für die von der EG/EU bezogenen Einkünfte in der Schweiz steuerpflichtig. Allenfalls in Abzug gebrachte, interne Steuern der EG-Kommission werden als abzugsfähige Kosten anerkannt. Eine Ausnahme besteht im Verhältnis zur Eu- ropäischen Umweltagentur AEE.
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3. Zusammenstellung der einzelnen internationalen Organisationen
(Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung Recht DVS. Stand 4.7.2012)
Organisation | Sitz | Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio- für hohe nen und Beamte Renten1 Ausländer Schweizer |
1. Uno und Spezialorganisationen der | ||
Vereinten Nationen |
11. Mit Sitz in der Schweiz
Organisation der Vereinten Nationen | NY/Genf | ja ja ja 0 |
(UNO) | ||
Intern. Arbeitsorganisation (IAO) | Genf | ja ja ja 0 |
Weltgesundheitsorganisation (WHO) | Genf | ja ja ja 0 |
Weltpostverein (UPU) | Bern | ja ja ja 0 |
Meteorologische Weltorganisation (OMM) | Genf | ja ja ja 0 |
Intern. Erziehungsamt (BIE)2 | Genf | ja ja ja 0 |
Intern. Fernmeldeverein (UIT) | Genf | ja ja ja 0 |
Weltorganisation für geistiges Eigentum | Genf | ja ja ja 0 |
(OMPI) |
12. Ohne Sitz in der Schweiz
Intern. Gerichtshof (IGH) | Den Haag | ja ja ja + |
Intern. Zivilluftfahrt-Organisation (OACI) | Montreal | ja ja ja + |
Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisa- | Rom | ja ja ja + |
tion der Vereinten Nationen (FAO) | ||
Organisation der Vereinten Nationen für | Paris | ja ja ja + |
Erziehung, Wissenschaft und Kultur | ||
(UNESCO) | ||
Intern. Seeschifffahrts-Organisation (IMO) | London | ja ja ja + |
1 Zeichenerklärung: + steuerbar
0 periodische Pensionen und Renten steuerbar; Kapitalleistungen folgen grundsätzlich den gleichen Regeln wie die Saläre
2 Seit 1969 ist das BIE der UNESCO angegliedert.
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Organisation Sitz Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio- für hohe nen und Beamte Renten Ausländer Schweizer
Intern. Bank für Wiederaufbau und Ent- Washing- nein ja nein + wicklung (Weltbank) (IBRD) ton
Intern. Währungsfond (IWF) Washing- nein ja nein + ton
Intern. Finanz-Corporation (IFC) Washing- nein ja nein + ton
Intern. Entwicklungsorganisation (IDA) Washing- nein ja nein + ton
Intern. Atomenergie-Agentur (AIEA) Wien ja ja ja +
Intern. Fonds für landwirtschaftliche Ent- Rom nein nein nein + wicklung (FIDA)
Organisation der Vereinten Nationen für in- Wien3 ja ja ja + dustrielle Entwicklung (UNIDO)
Gemeinsamer Rohstofffonds (FCPB) Amster- nein ja nein + dam
2. Andere internationale Organisationen
21. Mit Sitz in der Schweiz
Agentur für intern. Handelsinformation und Genf ja ja ja 0 -kooperation (AITIC)
Bank für intern. Zahlungsausgleich (BIZ)4 Basel ja ja ja 0
Intern. Organisation für Auswanderung Genf ja ja ja 0 (OIM)
Europäische Organisation für kernphysika- Genf ja ja ja 0 lische Forschung (CERN)
Europäische Gesellschaft für die Finanzie- Basel nein nein nein + rung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA)
Zwischenstaatliche Organisation für den Bern ja ja ja 0 intern. Eisenbahnverkehr (OTIF)
Europäische Freihandelsassoziation Genf ja ja ja 0 (EFTA)
3 Die UNIDO unterhält ein Büro in Zürich. 4 Vgl. auch das Sonderabkommen zwischen dem Kanton BS und der BIZ (IStR III B, S. 105).
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Organisation Sitz Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio- für hohe nen und Beamte Renten Ausländer Schweizer
Centre Sud (CS) Genf ja ja ja5 0
Globaler Fonds zur Bekämpfung von Aids, Genf ja ja nein 0 Tuberkulose und Malaria (GFATM)
GAVI Alliance (Global Alliance for Vac- Genf ja ja nein 0 cines and Immunization) (GAVI)
Intern. Organisation für Zivilschutz (OIPC) Genf ja ja nein 0
Welthandelsorganisation (WTO) Genf ja ja ja 0
Konsultativzentrum der Gesetzgebung der WTO Genf ja ja nein6 0
OSZE Hof (OSZE) Genf ja ja nein 0
Intern. Amt für Textilien und Bekleidung Genf ja ja nein 0 (BITH)
Internationaler Verband zum Schutz von Genf ja ja ja + Pflanzenzüchtungen (UPOV)
22. Ohne Sitz in der Schweiz
221. Europäische Organisationen
Europäische Umweltagentur (AEE) Kopen- nein ja ja ja hagen
Europarat (CE) Strass- ja ja ja +7 burg
Europäische Kommission und Hof für Men- Strass- ja ja ja + schenrechte (CEDH) burg
Europäische Weltraumorganisation (ESA) Paris ja ja ja +7
5 Nur bei interner Besteuerung. 6 Schweizerische Beamte werden steuerbefreit im Fall einer internen Besteuerung. 7 Koordinierte Organisation - Die Pensionen, die durch die sog. koordinierten Organisationen an ihre ehe- maligen Beamten mit Wohnsitz in der Schweiz bezahlt werden, unterliegen den ordentlichen Steuern in der Schweiz. Die Schuldnerorganisation der Pension erstattet jedoch dem Pensionsempfänger die Hälfte der von ihm entrichteten schweizerischen Steuern (DBG, kantonale und kommunale Steuern). Danach bezahlt der Bund diesen Betrag der betroffenen Organisation zurück. Dieses System gilt auch für die OEB, obwohl sie nicht koordiniert ist.
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Organisation | Sitz | Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio- für hohe nen und Beamte Renten Ausländer Schweizer |
Europäische Organisation für Astronomi- | München | ja ja ja + |
sche Forschung in der südlichen Hemi- | ||
sphäre (ESO) | ||
Europäisches Zentrum für mittelfristige | Reading | nein ja ja +7 |
Wettervorhersage (CEPM) | (GB) | |
Europäische Patentorganisation (OEB) | München | ja ja ja +7 |
Europäische Fernmeldesatellitenorganisa- | Paris | nein ja ja + |
tion (EUTELSAT) | ||
Europäische Organisation für die Nutzung | Darm- | nein ja ja + |
von meteorologischen Satelliten | stadt | |
(EUMETSAT) | ||
Europäische Organisation für die Flugsi- | Brüssel | nein ja ja + |
cherheit (EUROCONTROL) |
222. Finanzorganisationen
Inter-Amerikanische Entwicklungsbank | Washing- | nein ja nein + |
(BID) | ton | |
Asiatische Entwicklungsbank (ADB) | Manila | nein ja nein + |
Afrikanische Entwicklungsbank (BAD) | Abidjan | nein ja nein + |
Afrikanischer Entwicklungsfonds (FAD) | Abidjan | nein ja nein + |
Inter-Amerikanische Investitionsgesell- | Washing- | nein ja nein + |
schaft (SII) | ton | |
Multilaterale Investitionsagentur (AMGI) | Washing- ton | nein ja nein + |
Europäische Bank für Wirtschaftsaufbau | London | nein ja ja + |
und Entwicklung (EBWE) |
223. Andere
Organisation für wirtschaftliche Zusam- | Paris | ja ja ja +7 |
menarbeit und Entwicklung (OECD) | ||
Rat für die Zusammenarbeit auf dem Ge- | Brüssel | ja ja ja + |
biete des Zollwesens (CCD) | ||
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Organisation Sitz Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio- für hohe nen und Beamte Renten Ausländer Schweizer
Intern. Organisation für das gesetzliche Paris nein nein nein + Messwesen (OIML)
Intern. Zentrum zur Beilegung von Investiti- Washing- nein ja nein + onsstreitigkeiten (CIRDI) ton
Intern. Fernmeldesatellitenorganisation Washing- nein ja ja + (INTELSAT) ton
Intern. Fernmeldesatellitenorganisation für London nein ja ja + die Seeschifffahrt (INMARSAT)
3. Andere nichtstaatliche Organisatio- nen mit Sitz in der Schweiz
Anti-Doping-Weltagentur (AMA)8 Montreal/ nein ja nein 0 Lausann e
Internationale elektrotechnische Kommis- Genf nein ja nein 0 sion (CEI)
Conseil intern. des aéroports (ACI) Genf nein ja nein 0
Internationaler Luftverkehrsverband (IATA) Montreal/ nein ja nein 0 Genf9
Intern. Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) Genf nein nein nein +
Drugs for neglected deseaswes (DNDI) Genf nein nein nein +
Föderation Rotes Kreuz und Roter Halb- Genf ja ja nein 0 mond (FISCR)10
Foundation for innovative new diagnostics Genf nein nein nein + (FIND)
Global alliance for improved nutrition Genf nein nein nein + (GAIN)
Medecines for malaria venture (MMV) Genf nein nein nein +
8 Der Vertrag ist am 5.3.2001 in Kraft getreten und ist rückwirkend ab dem 1.7.2000 bis spätestens am 20.8.2002 anwendbar. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. 9 Die Vereinbarung gilt nur für die Dienststellen von Genf und nicht für die Sitze in Montreal (IATA) und Brüssel (SITA). 10 Nicht mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) zu verwechseln; die Angestellten des IKRK geniessen keine Steuervorrechte (vgl. SR 0.192.122.50).
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Organisation | Sitz | Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio- für hohe nen und Beamte Renten Ausländer Schweizer |
Internationale Organisation für Normung | Genf | nein ja nein + |
(ISO) | ||
Société Internationale de télécommunica- | Brüssel/ | nein ja nein 0 |
tions aéronautiques (SITA) | Genf9 | |
Interparlamentarische Union (IPU) | Genf | nein ja ja 0 |
Intern. Union zur Erhaltung der Natur und | Gland | nein ja nein 0 |
der natürlichen Lebensräume (UICN) | (VD) | |
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