StB 013 Nr. 3

StB 13 Nr. 3

Beamte und Angestellte internationaler Organisationen

1. Grundsätze

Bei internationalen Verhältnissen gehen Staatsverträge den innerstaatlichen Steuergeset- zen vor. Die Doppelbesteuerungsabkommen nehmen zwar in der Regel internationale Or- ganisationen und deren Mitarbeiter / Beamte von den Abkommensvorteilen aus. Die vom Bundesrat mit verschiedenen internationalen Organisationen abgeschlossenen Sitzabkom- men und andere völkerrechtliche Vereinbarungen sehen aber in der Regel für die Funktio- näre dieser Organisationen weitreichende Sonderregelungen vor. Danach werden regel- mässig ausländische Funktionäre von jeder Steuer auf Gehältern und Vergütungen für ihre diesbezüglichen Diensttätigkeiten befreit. Gleiches gilt für die schweizerischen Funktionäre der UNO bzw. von UN-Spezialorganisationen.

Erzielt der Funktionär neben den steuerbefreiten Einkünften weiteres Einkommen (aus Wertschriften, Liegenschaften etc.), ist dieses steuerbar. Die Steuer wird grundsätzlich nach demjenigen Steuersatz entrichtet, der dem gesamten Einkommen (einschliesslich der befreiten Einkommensteile) entspricht (= Vollprogression).

Pensionen und Renten für geleistete Dienste sind in aller Regel steuerbar, während Kapi- talleistungen/-abfindungen grundsätzlich den gleichen Regeln wie die Saläre unterliegen. So sind etwa im Abkommen für die Mitarbeiter der UNO ausdrücklich Zahlungen von Pen- sionskassen oder anderer Fürsorgeeinrichtungen, ebenso Entschädigungen bei Krankheit oder Unfall im Augenblick der Auszahlung von allen Einkommenssteuern befreit.

2. EG/EU

Zwischen der Schweiz und der Kommission der EG besteht ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung von in der Schweiz ansässigen ehemaligen Beamten der Organe und Agenturen der EG vom 31. Mai 2005 (SR 0.672.926.81). Nach diesem Abkommen sind Pensionen (Renten und Kapitalleistungen), die von der Kommission der EG oder aus einem von ihr errichteten Sondervermögen an ehemalige, in der Schweiz wohnhafte EG-Beamte bezahlt werden, von den Steuern des Bundes, des Kantons und der Gemeinde befreit, so- fern diese Leistungen an der Quelle besteuert werden. Das Abkommen gilt auch für Leis- tungen der Europäischen Investitionsbank, der Europäischen Zentralbank und dem Euro- päischen Investitionsfonds. Es gilt für alle Leistungen, die nach dem 1. Januar 2006 ausbe- zahlt werden.

Im Übrigen bestehen aber mit der EG/EU keine Steuerabkommen. Deren Beamte mit Wohnsitz in der Schweiz sind deshalb für die von der EG/EU bezogenen Einkünfte in der Schweiz steuerpflichtig. Allenfalls in Abzug gebrachte, interne Steuern der EG-Kommission werden als abzugsfähige Kosten anerkannt. Eine Ausnahme besteht im Verhältnis zur Eu- ropäischen Umweltagentur AEE.

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3. Zusammenstellung der einzelnen internationalen Organisationen

(Quelle: Eidgenössische Steuerverwaltung, Abteilung Recht DVS. Stand 4.7.2012)

Organisation

Sitz

Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio-

für hohe nen und

Beamte Renten1

Ausländer Schweizer

1. Uno und Spezialorganisationen der

Vereinten Nationen

11. Mit Sitz in der Schweiz

Organisation der Vereinten Nationen

NY/Genf

ja ja ja 0

(UNO)

Intern. Arbeitsorganisation (IAO)

Genf

ja ja ja 0

Weltgesundheitsorganisation (WHO)

Genf

ja ja ja 0

Weltpostverein (UPU)

Bern

ja ja ja 0

Meteorologische Weltorganisation (OMM)

Genf

ja ja ja 0

Intern. Erziehungsamt (BIE)2

Genf

ja ja ja 0

Intern. Fernmeldeverein (UIT)

Genf

ja ja ja 0

Weltorganisation für geistiges Eigentum

Genf

ja ja ja 0

(OMPI)

12. Ohne Sitz in der Schweiz

Intern. Gerichtshof (IGH)

Den

Haag

ja ja ja +

Intern. Zivilluftfahrt-Organisation (OACI)

Montreal

ja ja ja +

Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisa-

Rom

ja ja ja +

tion der Vereinten Nationen (FAO)

Organisation der Vereinten Nationen für

Paris

ja ja ja +

Erziehung, Wissenschaft und Kultur

(UNESCO)

Intern. Seeschifffahrts-Organisation (IMO)

London

ja ja ja +

1 Zeichenerklärung: + steuerbar

0 periodische Pensionen und Renten steuerbar; Kapitalleistungen folgen grundsätzlich den gleichen Regeln wie die Saläre

2 Seit 1969 ist das BIE der UNESCO angegliedert.

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Organisation Sitz Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio- für hohe nen und Beamte Renten Ausländer Schweizer

Intern. Bank für Wiederaufbau und Ent- Washing- nein ja nein + wicklung (Weltbank) (IBRD) ton

Intern. Währungsfond (IWF) Washing- nein ja nein + ton

Intern. Finanz-Corporation (IFC) Washing- nein ja nein + ton

Intern. Entwicklungsorganisation (IDA) Washing- nein ja nein + ton

Intern. Atomenergie-Agentur (AIEA) Wien ja ja ja +

Intern. Fonds für landwirtschaftliche Ent- Rom nein nein nein + wicklung (FIDA)

Organisation der Vereinten Nationen für in- Wien3 ja ja ja + dustrielle Entwicklung (UNIDO)

Gemeinsamer Rohstofffonds (FCPB) Amster- nein ja nein + dam

2. Andere internationale Organisationen

21. Mit Sitz in der Schweiz

Agentur für intern. Handelsinformation und Genf ja ja ja 0 -kooperation (AITIC)

Bank für intern. Zahlungsausgleich (BIZ)4 Basel ja ja ja 0

Intern. Organisation für Auswanderung Genf ja ja ja 0 (OIM)

Europäische Organisation für kernphysika- Genf ja ja ja 0 lische Forschung (CERN)

Europäische Gesellschaft für die Finanzie- Basel nein nein nein + rung von Eisenbahnmaterial (EUROFIMA)

Zwischenstaatliche Organisation für den Bern ja ja ja 0 intern. Eisenbahnverkehr (OTIF)

Europäische Freihandelsassoziation Genf ja ja ja 0 (EFTA)

3 Die UNIDO unterhält ein Büro in Zürich. 4 Vgl. auch das Sonderabkommen zwischen dem Kanton BS und der BIZ (IStR III B, S. 105).

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Organisation Sitz Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio- für hohe nen und Beamte Renten Ausländer Schweizer

Centre Sud (CS) Genf ja ja ja5 0

Globaler Fonds zur Bekämpfung von Aids, Genf ja ja nein 0 Tuberkulose und Malaria (GFATM)

GAVI Alliance (Global Alliance for Vac- Genf ja ja nein 0 cines and Immunization) (GAVI)

Intern. Organisation für Zivilschutz (OIPC) Genf ja ja nein 0

Welthandelsorganisation (WTO) Genf ja ja ja 0

Konsultativzentrum der Gesetzgebung der WTO Genf ja ja nein6 0

OSZE Hof (OSZE) Genf ja ja nein 0

Intern. Amt für Textilien und Bekleidung Genf ja ja nein 0 (BITH)

Internationaler Verband zum Schutz von Genf ja ja ja + Pflanzenzüchtungen (UPOV)

22. Ohne Sitz in der Schweiz

221. Europäische Organisationen

Europäische Umweltagentur (AEE) Kopen- nein ja ja ja hagen

Europarat (CE) Strass- ja ja ja +7 burg

Europäische Kommission und Hof für Men- Strass- ja ja ja + schenrechte (CEDH) burg

Europäische Weltraumorganisation (ESA) Paris ja ja ja +7

5 Nur bei interner Besteuerung. 6 Schweizerische Beamte werden steuerbefreit im Fall einer internen Besteuerung. 7 Koordinierte Organisation - Die Pensionen, die durch die sog. koordinierten Organisationen an ihre ehe- maligen Beamten mit Wohnsitz in der Schweiz bezahlt werden, unterliegen den ordentlichen Steuern in der Schweiz. Die Schuldnerorganisation der Pension erstattet jedoch dem Pensionsempfänger die Hälfte der von ihm entrichteten schweizerischen Steuern (DBG, kantonale und kommunale Steuern). Danach bezahlt der Bund diesen Betrag der betroffenen Organisation zurück. Dieses System gilt auch für die OEB, obwohl sie nicht koordiniert ist.

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Organisation

Sitz

Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio-

für hohe nen und

Beamte Renten

Ausländer Schweizer

Europäische Organisation für Astronomi-

München

ja ja ja +

sche Forschung in der südlichen Hemi-

sphäre (ESO)

Europäisches Zentrum für mittelfristige

Reading

nein ja ja +7

Wettervorhersage (CEPM)

(GB)

Europäische Patentorganisation (OEB)

München

ja ja ja +7

Europäische Fernmeldesatellitenorganisa-

Paris

nein ja ja +

tion (EUTELSAT)

Europäische Organisation für die Nutzung

Darm-

nein ja ja +

von meteorologischen Satelliten

stadt

(EUMETSAT)

Europäische Organisation für die Flugsi-

Brüssel

nein ja ja +

cherheit (EUROCONTROL)

222. Finanzorganisationen

Inter-Amerikanische Entwicklungsbank

Washing-

nein ja nein +

(BID)

ton

Asiatische Entwicklungsbank (ADB)

Manila

nein ja nein +

Afrikanische Entwicklungsbank (BAD)

Abidjan

nein ja nein +

Afrikanischer Entwicklungsfonds (FAD)

Abidjan

nein ja nein +

Inter-Amerikanische Investitionsgesell-

Washing-

nein ja nein +

schaft (SII)

ton

Multilaterale Investitionsagentur (AMGI)

Washing-

ton

nein ja nein +

Europäische Bank für Wirtschaftsaufbau

London

nein ja ja +

und Entwicklung (EBWE)

223. Andere

Organisation für wirtschaftliche Zusam-

Paris

ja ja ja +7

menarbeit und Entwicklung (OECD)

Rat für die Zusammenarbeit auf dem Ge-

Brüssel

ja ja ja +

biete des Zollwesens (CCD)

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ersetzt 01.07.2011

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Organisation Sitz Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio- für hohe nen und Beamte Renten Ausländer Schweizer

Intern. Organisation für das gesetzliche Paris nein nein nein + Messwesen (OIML)

Intern. Zentrum zur Beilegung von Investiti- Washing- nein ja nein + onsstreitigkeiten (CIRDI) ton

Intern. Fernmeldesatellitenorganisation Washing- nein ja ja + (INTELSAT) ton

Intern. Fernmeldesatellitenorganisation für London nein ja ja + die Seeschifffahrt (INMARSAT)

3. Andere nichtstaatliche Organisatio- nen mit Sitz in der Schweiz

Anti-Doping-Weltagentur (AMA)8 Montreal/ nein ja nein 0 Lausann e

Internationale elektrotechnische Kommis- Genf nein ja nein 0 sion (CEI)

Conseil intern. des aéroports (ACI) Genf nein ja nein 0

Internationaler Luftverkehrsverband (IATA) Montreal/ nein ja nein 0 Genf9

Intern. Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) Genf nein nein nein +

Drugs for neglected deseaswes (DNDI) Genf nein nein nein +

Föderation Rotes Kreuz und Roter Halb- Genf ja ja nein 0 mond (FISCR)10

Foundation for innovative new diagnostics Genf nein nein nein + (FIND)

Global alliance for improved nutrition Genf nein nein nein + (GAIN)

Medecines for malaria venture (MMV) Genf nein nein nein +

8 Der Vertrag ist am 5.3.2001 in Kraft getreten und ist rückwirkend ab dem 1.7.2000 bis spätestens am 20.8.2002 anwendbar. Dieser Vertrag wurde auf unbestimmte Zeit verlängert. 9 Die Vereinbarung gilt nur für die Dienststellen von Genf und nicht für die Sitze in Montreal (IATA) und Brüssel (SITA). 10 Nicht mit dem Internationalen Komitee des Roten Kreuzes (IKRK) zu verwechseln; die Angestellten des IKRK geniessen keine Steuervorrechte (vgl. SR 0.192.122.50).

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Organisation

Sitz

Dipl. priv. Befreiung der Saläre Pensio-

für hohe nen und

Beamte Renten

Ausländer Schweizer

Internationale Organisation für Normung

Genf

nein ja nein +

(ISO)

Société Internationale de télécommunica-

Brüssel/

nein ja nein 0

tions aéronautiques (SITA)

Genf9

Interparlamentarische Union (IPU)

Genf

nein ja ja 0

Intern. Union zur Erhaltung der Natur und

Gland

nein ja nein 0

der natürlichen Lebensräume (UICN)

(VD)

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