190.102

Beschluss des Regierungsrates über die Erstreckung der Anwendung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen

Vom 04.03.2003 (Stand 04.03.2003)

Der Regierungsrat des Kantons Schaffhausen,

beschliesst:

Art. 1

Der Regierungsrat nimmt Kenntnis von der am 9. September 2002 wirksam gewordenen Erstreckung des Karlsruher Übereinkommens auf den Kanton Schaffhausen.

Art. 2

Im Kanton Schaffhausen findet das Karlsruher Übereinkommen neben dem Kanton Anwendung auf Gemeinden, Zweckverbände und selbständige öffentliche Einrichtungen.

Art. 3

Das Karlsruher Übereinkommen sowie der Beschluss über dessen Anwendungsbereich sind im Amtsblatt zu publizieren und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Abl. 2003, S. 344