412.120

Beschluss betreffend die Eingliederung der Berufsschule +GF+ in die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Schaffhausen

Vom 16.11.1987 (Stand 01.01.1988)

Der Grosse Rat des Kantons Schaffhausen,

gestützt auf Art. 16 Abs. 1 und Art. 46 des Einführungsgesetzes zum Berufsbildungsgesetz vom 28. März 19831,

beschliesst:

Art. 1

Der Kanton Schaffhausen übernimmt die Trägerschaft der Berufsschule der Georg Fischer AG Schaffhausen. Die Schule wird in die Gewerblich-Industrielle Berufsschule Schaffhausen (GIBS) eingegliedert.

Art. 2

Dieser Beschluss tritt am 1. Januar 1988 in Kraft. Er ist im Amtsblatt zu veröffentlichen2 und in die kantonale Gesetzessammlung aufzunehmen.

Abl. 1987, S. 1026