Steuererklärung Steuerbefreiungsgesuche von juristischen Personen
Kanton Schaffhausen Steuerverwaltung J.J. Wepfer-Strasse 6 CH-8200 Schaffhausen www.sh.ch
Merkblatt Steuerbefreiungsgesuche von juristischen Personen mit Sitz im Kanton Schaffhausen
Gesuche um Befreiung von der Steuerpflicht sind schriftlich an die Kantonale Steuerverwaltung, Rechtsdienst, J.J. Wepfer-Strasse 6, 8200 Schaffhausen, zu richten.
Es ist Sache der juristischen Person, die sich auf die Steuerbefreiung beruft, darzulegen, dass die Voraussetzungen der Steuerbefreiung gegeben sind.
Die im Kreisschreiben Nr. 12 der Eidgenössischen Steuerverwaltung vom 8. Juli 1994 (www.estv.admin.ch) aufgestellten Voraussetzungen zur Gewährung der Steuerbefreiung für ju- ristische Personen, die öffentliche oder gemeinnützige Zwecke oder Kultuszwecke verfolgen, gelten sinngemäss auch für das kantonale Recht. Anwendung finden zudem die Praxishinweise der Schweizerischen Steuerkonferenz (www.steuerkonferenz.ch).
Mit dem Gesuch einzureichende Unterlagen:
Aktuelle Stiftungsurkunde bzw. Vereinsstatuten;
Protokoll der Gründungsversammlung;
Allfällige Reglemente;
Jahresrechnungen der letzten 2 Geschäftsjahre;
Jahresberichte der letzten 2 Geschäftsjahre;
allfällige Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde oder dem Kanton
kurze Darlegung, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind.
Vorprüfung Bei Gründung einer juristischen Person oder bei einer Statutenänderung wird eine Vorprüfung empfohlen. Hierzu sind alle bereits vorhandenen Unterlagen einzureichen, wie z.B.:
Entwurf der Stiftungsurkunde oder Vereinsstatuten;
allfällige Reglementsentwürfe;
Konzept der geplanten Tätigkeit;
Budget;
allfälliger Entwurf Leistungsvereinbarung mit der Gemeinde oder dem Kanton;
kurze Darlegung, dass die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllt sind.
1.1.2020