125.434.1
Definitive Schaffung der Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten auf dem Richteramt Olten-Gösgen
Vom 19.10.1988 (Stand 19.10.1988)
Der Kantonsrat von Solothurn
gestützt auf § 8 Absatz 2 des Gesetzes über die Gerichtsorganisation vom 13. März 19771
nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 16. August 19882
beschliesst:
Art. 1
Für die Amtei Olten-Gösgen wird die Stelle eines dritten Amtsgerichtspräsidenten definitiv geschaffen.
Art. 2
Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Referendum.
GS 91, 217