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Besoldung der Lehrkraft an der Bergschule Grossbrunnersberg

Besoldung der Lehrkraft an der Bergschule Grossbrunnersberg RRB vom 19. Februar 1971

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1. ... )

2.

Für Abwartdienste wird eine Entschädigung von Fr. 600.- pro Jahr ausgerichtet.

3.

Für Fahrten Brunnersberg-Balsthal mit dem Privatauto wird eine Pauschal-Entschädigung für 10 Monate von je 100 Franken pro Monat festgesetzt.

4.

Von der Besoldung ist ein jährlicher Pauschalbetrag von 1200 Franken für Wohnung, Heizung, Licht und Kraft in Abzug zu bringen.

5.

Das Oberamt Balsthal als Verwaltungsstelle der Bergschule wird beauftragt, die Besoldung und die Entschädigungen unter Abzug der Naturalbezüge monatlich auszuzahlen.

Inkrafttreten am 1. Januar 1971

1) Ziff. 1 aufgehoben am 24. September 1996.