126.582.523
Jahresbeitrag der Spareinleger für die Leistungen bei Invalidität und Tod sowie für die Sondermassnahmen nach der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge
(BVG)
Jahresbeitrag der Spareinleger für die Leistungen bei Invalidität und Tod sowie für die Sondermassnahmen nach der Bundesgesetzgebung über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) RRB vom 11. März 1986
1.
Der Jahresbeitrag für die Leistungen bei Invalidität und Tod sowie für die Sondermassnahmen nach dem BVG beträgt 3% der massgebenden versicherten Besoldung. Er wird im Verhältnis der wiederkehrenden Beiträge wie folgt auf Arbeitnehmer und Arbeitgeber aufgeteilt: a) Arbeitnehmer 1,25% b) Arbeitgeber 1,75%
2.
Dieser Beschluss tritt rückwirkend am 1. Januar 1986 in Kraft.