212.477.2

Amtliche Vermessung: Unterteilung des Kantonsgebietes in Nachführungskreise

Vom 04.03.1997 (Stand 04.03.1997)

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn

gestützt auf § 9 der Verordnung über die amtliche Vermessung vom 27. September 19941

beschliesst:

Art. 1

Nachführungskreise für die Amtliche Vermessung sind die Bezirke; das Gebiet von Grenchen und Bettlach bildet einen eigenen Nachführungskreis.

GS 94, 90