212.478.453
Vereinbarung zwischen dem kantonalen Steueramt und der Solothurnischen Gebäudeversicherung betreffend Erarbeitung von Gebäudedaten für die Katasterschätzung
Vom 06.12.2006 (Stand 01.01.2006)
Der Kantonsrat von Solothurn
gestützt auf Artikel 36 Absatz 1 Buchstabe a, Artikel 74 Absatz 1 Buchstabe a der Kantonsverfassung vom 8. Juni 1986, § 8 der Verordnung über die Katasterschätzung vom 1. September 1953 und § 43 der Verordnung über die Überprüfung der allgemeinen Revision der Katasterschätzung vom 14. Juli 1978 nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 19. September 2006 (RRB Nr. 2006/1739)
beschliesst:
Art. 1
Die Vereinbarung zwischen dem Kantonalen Steueramt und der Solothurnischen Gebäudeversicherung betreffend Erarbeitung von Gebäudedaten für die Katasterschätzung vom 12. September 2006 mit jährlich wiederkehrenden Ausgaben von 300'000 Franken wird genehmigt.
Art. 2
Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
Dieser Beschluss unterliegt dem fakultativen Referendum. Die Referendumsfrist ist am 23. März 2007 unbenutzt abgelaufen. Inkrafttreten 1. Januar 2006. Publiziert im Amtsblatt vom 7. April 2007.
GS 101, 240