225.56

Gegenrechtserklärung mit Bern

225.56 Gegenrechtserklärung mit Bern RRB vom 30. November 1965

Ab 1. Januar 1966 können patentierte Fürsprecher, die im Kanton Bern praktizieren, auch im Kanton Solothurn einer zur unentgeltlichen Prozessführung berechtigten Partei beigeordnet werden.

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