414.151.74

Reduziertes Schulgeld für Aargauer Schüler im neunten Schuljahr an solothurnischen Mittelschulen

Vom 24.04.1975 (Stand 24.04.1975)

Der Regierungsrat des Kantons Solothurn

gestützt auf § 13 des Gesetzes betreffend die Kantonsschule vom 29. August 1909

Art. 1

Sofern der Kanton Aargau das Schulgeld für den Besuch einer solothurnischen Mittelschule ab zehntem Schuljahr übernimmt, ist für den Besuch des neunten Schuljahres an einer solothurnischen Mittelschule (= erste Klasse der betreffenden Abteilung) ein reduziertes Schulgeld von 1800 Franken (beziehungsweise 900 Franken für Schulbesuch während eines Semesters) zu entrichten.

Art. 2

Dieser Beschluss gilt ab Schuljahr 1975/1976.

GS 86, 612