414.151.74
Reduziertes Schulgeld für Aargauer Schüler im neunten Schuljahr an solothurnischen Mittelschulen
Vom 24.04.1975 (Stand 24.04.1975)
Der Regierungsrat des Kantons Solothurn
gestützt auf § 13 des Gesetzes betreffend die Kantonsschule vom 29. August 1909
Art. 1
Sofern der Kanton Aargau das Schulgeld für den Besuch einer solothurnischen Mittelschule ab zehntem Schuljahr übernimmt, ist für den Besuch des neunten Schuljahres an einer solothurnischen Mittelschule (= erste Klasse der betreffenden Abteilung) ein reduziertes Schulgeld von 1800 Franken (beziehungsweise 900 Franken für Schulbesuch während eines Semesters) zu entrichten.
Art. 2
Dieser Beschluss gilt ab Schuljahr 1975/1976.
GS 86, 612