415.213

Verordnung über die Fachrichtungen und Schulstandorte der Fachhochschule

415.213 Verordnung über die Fachrichtungen und Schulstandorte der Fachhochschule KRB vom 10. Dezember 1997

Der Kantonsrat von Solothurn gestützt auf § 4 des Fachhochschulgesetzes des Kantons Solothurn vom 1 28. September 1997 ) nach Kenntnisnahme von Botschaft und Entwurf des Regierungsrates vom 29. Oktober 1997

beschliesst: 2

Art. 1 . ) Fachrichtungen

Die Fachhochschule führt folgende Fachrichtungen:

  1. Wirtschaft;

  2. Technik;

  3. Soziales.

Der Leistungsauftrag an die Fachhochschule kann die Fachrichtungen näher bezeichnen. Einzelheiten des Leistungsangebotes regelt der Fachhochschulrat. 3

Art. 2 . ) Schulstandorte

Standort der Fachhochschule ist Olten.

Bis die räumliche Zusammenführung aller Fachbereiche der Fachhochschule in Olten vollzogen werden kann, können Teile der Fachhochschule auch in Oensingen und Grenchen geführt werden. Darüber entscheidet der Fachhochschulrat.

Standort der Technikerschule ist Grenchen.

Der Fachhochschulrat kann, insbesondere zur besseren Ausnutzung der Kapazitäten und zur Optimierung des Angebotes der Fachhochschulen in der Region, einzelne Studiengänge oder Ausbildungseinheiten an andere Standorte verlegen. 4

Art. 3 . ) Eingliederung bestehender Institutionen

Die Schweizerische Höhere Fachschule für Augenoptik in Olten wird in die Fachhochschule eingegliedert.

Der Regierungsrat wird ermächtigt, mit der Trägerschaft dieser Schule einen Vertrag zur Übernahme und Eingliederung in die Fachhochschule abzuschliessen.

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Art. 4 Angliederung von Höheren Fachschulen

Folgende kantonale Schulen werden der Fachhochschule angegliedert:

  1. Technikerschule des Kantons Solothurn TS-SO, Grenchen;

  2. Wirtschaftsinformatikschule WIS, Olten.

Art. 5 Vollzug

Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.

Art. 6 Inkrafttreten

Diese Verordnung unterliegt dem fakultativen Referendum. Der Regierungsrat bestimmt das Inkrafttreten.

Die Referendumsfrist ist am 19. März 1998 unbenutzt abgelaufen.

Inkrafttreten am 1. Mai 1998. ) Publiziert im Amtsblatt vom 24. April 1998.

- 18. Dezember 2001 am 19. April 2002.

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