416.353.201.6
Zuweisung der Bauisoleur-Lehrlinge an die Gewerbeschule der Stadt St. Gallen
416.353.201.6 Zuweisung der Bauisoleur-Lehrlinge an die Gewerbeschule der Stadt St. Gallen Vf des Erziehungs-Departementes vom 22. Januar 1985
Das Erziehungs-Departement gestützt auf Artikel 33 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom 1 19. April 1978 ) und auf § 1 Absatz 1 litera f der Vollzugsverordnung zum 2 Gesetz über die Berufsbildung vom 10. April 1973 )
verfügt:
Mit Beginn des Schuljahres 1985/86 werden die Bauisoleur-Lehrlinge mit Lehrort im Kanton Solothurn für den Besuch des obligatorischen Berufsschulunterrichtes der Gewerbeschule der Stadt St. Gallen zugewiesen.