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Interkantonale Fachklassen für Heizungszeichner-Lehrlinge in Bern und Basel
Interkantonale Fachklassen für Heizungszeichner-Lehrlinge in Bern und Basel Vf des Erziehungs-Departementes vom 17. Februar 1975
Das Erziehungs-Departement des Kantons Solothurn gestützt auf Artikel 24 des Bundesgesetzes über die Berufsbildung vom1
20.
September 1963 ), Artikel 19 der Verordnung vom 30. März 1965 zum 2 Bundesgesetz über die Berufsbildung ) und auf § 1 litera e der Vollzugs- 3 verordnung zum Gesetz über die Berufsbildung vom 10. April 1973 )
verfügt:
1.
Mit Beginn des Schuljahres 1975/1976 werden alle Heizungszeichner- Lehrlinge für den obligatorischen Unterricht interkantonalen Fachklassen für Heizungszeichner zugewiesen.
2.
Heizungszeichner-Lehrlinge der Schulkreise Grenchen, Solothurn, Balsthal und Olten besuchen den Unterricht an der Gewerbeschule der Stadt Bern.
3.
Heizungszeichner-Lehrlinge der Schulkreise Breitenbach und Dornach besuchen den Unterricht wie bisher an der Gewerbeschule der Stadt Basel.
4.
Die Verfügung über den Unterricht für Heizungszeichner-Lehrlinge vom
16.
Februar 1972 wird aufgehoben.