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Zuweisung der Plattenlegerinnen und Plattenleger an die Gewerblichindustrielle Berufsschule Zofingen
Zuweisung der Plattenlegerinnen und Plattenleger an die Gewerblichindustrielle Berufsschule Zofingen Vf des Departementes für Bildung und Kultur vom 20. November 2000
Das Kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absatz 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz über die 1 Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986 )
verfügt:
1.
Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 (13. August 2001) werden die Plattenlegerinnen und Plattenleger aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Gewerblich-industriellen Berufsschule Zofingen zugewiesen.
2.
Plattenlegerinnen und Plattenleger, welche die Lehre vor 2001 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.
Publiziert im Amtsblatt vom 20. April 2001.