416.353.205.2

Zuweisung der Bahnbetriebssekretär- Lehrlinge an die Handelsschule des Kaufmännischen Vereins Basel

Zuweisung der Bahnbetriebssekretär- Lehrlinge an die Handelsschule des Kaufmännischen Vereins Basel Vf des kantonalen Amtes für Berufsbildung vom 10. März 1987

Das kantonale Amt für Berufsbildung gestützt auf § 22 Absätze 2 und 3 der Vollzugsverordnung zum Gesetz 1 über die Berufsbildung und Erwachsenenbildung vom 19. August 1986 )

verfügt :

1.

Mit Beginn des Schuljahres 1987/88 werden die Bahnbetriebssekretäre für den beruflichen Unterricht der Handelsschule des Kaufmännischen Vereins Basel zugewiesen.

2.

Der Kanton Solothurn entrichtet der Handelsschule des Kaufmännischen Vereins Basel ein Schulgeld, welches den Ansätzen des Regionalen Schulabkommens der Nordwestschweizerischen Erziehungs-Direktoren-Konferenz entspricht.