416.353.207.1
Zuweisung der Spengler/Spengler- Sanitärinstallateure und Spengler/Spengler- Sanitärinstallateurinnen an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Bern
416.353.207.1 Zuweisung der Spengler/Spengler- Sanitärinstallateure und Spengler/Spengler- Sanitärinstallateurinnen an die Gewerblich-industrielle Berufsschule Bern Vf des Departementes für Bildung und Kultur vom 6. Februar 2001
Das Kantonale Amt für Berufsbildung bis bis gestützt auf § 3 , § 5 und § 5 der Verordnung über Organisation und 1 Betrieb der Berufsschulen (Berufsschulverordnung) vom 24. August 1993 )
verfügt:
1. Mit Beginn des Schuljahres 2001/2002 (13 August 2001) werden die installateurinnen aus dem Kanton Solothurn, einlaufend mit dem 1. Lehrjahr, für den gesamten beruflichen Unterricht der Gewerblichindustrielle Berufsschule Bern zugewiesen.
installateurinnen, welche die Lehre vor 2001 begonnen haben, besuchen den beruflichen Unterricht an der bisherigen Berufsschule.
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